Erstellt am 26.09.2010 um 17:32 Uhr von nicoline
Hallo munnimann,
das kann man nicht mit einer Stundenzahl beantworten, denn es kommt darauf an, was bei Euch im Betrieb so alles los ist. Angemessen ist auf alle Fälle die Zeit, die erforderlich ist, um die BR Aufgaben zu erledigen, ohne groß zu trödeln aber auch ohne Stress!
Erstellt am 26.09.2010 um 17:53 Uhr von albdonar
@nicoline, da unsere Arbeitnehmer weit verzweigt sind, kaum im Br-Büro anrufen (Stelli ist Angestellter), was würdest Du bei 1520 Mitarbeiter als angemessen halten.
Nein der BR kann nicht einfach per Beschluss festlegen auf Freistellungen oder einen Teil der Freistellungen zu verzichten.* Das hast Du geschrieben, denn bei der Unterschreitung, geht es auch um die Angemessenheit.
Erstellt am 26.09.2010 um 18:12 Uhr von munnimann
naja gibt es da nicht irgendwo was wo steht 75 Leute=...Std ungefähr?
Denn es gibt doch sicher AG die deswegen vor Gericht waren.
Ich hab da so einen Vorgesetzten der der Meinung ist " ihr habt doch Sprechzeiten"und meint mir zu sagen, wieviel Zeit ich pro Gespräch (5min) habe.
Und das schlimmste er war selber mal BR und "wir haben keine Spechstunde gebraucht"
und jeder kann sich vorstellen das mich das ärgert.
mfg
Erstellt am 26.09.2010 um 19:05 Uhr von DerAlteHeini
munnimann
Für BR Arbeit gibt es keinerlei zeitliche Vorgaben oder Beschränkungen.
Der Gesetzgeber sagt eindeutig das BR Arbeit während der Arbeitszeit stattfinden soll. Somit sollte BR Arbeit außerhalb der Arbeitszeit nur die Ausnahme sein.
Für die Betriebsratsarbeit ist nur ein Kriterium nötig, nämlich, die Betriebsratsarbeit muss notwendig sein.
Der Ansprechpartner des Betriebsrat ist der AG oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person.
Diskussionen mit irgendwelchen Vorgesetzten über Betriebsratsarbeit sollte der BR sofort unterbinden und offiziell eben nur auf Ansprachen oder Schreiben des AG reagieren.
Wird künftig der BR oder Mitglieder von Vorgesetzten in o.g. Bezug angesprochen, sollte der Vorgesetzte an den AG verwiesen werden.
Erstellt am 26.09.2010 um 19:14 Uhr von rainerw
@albdonar
Nach Gesprächen aus der Vergangenheit, kommt es mir nach Deiner Frage so vor als hätte ich bei allem was ich gesagt habe vor die Wand geredet.
@munnimann
Nehmen wir mal an da ist ein Betrieb mit 500 AN. In dem Betriebsrat dort sind sowohl Sachbearbeiter die jeden Tag mit dem PC arbeiten als wie auch Betriebsmaurer die sich damit gar nicht auskennen vertreten. Ich als AN wnde mich nun an das BRM meines vertrauens und dieses ist der Betriebsmaurer. Zur Ausarbeitung meines Problems muß er mit dem PC arbeiten. Kann man von diesem erwarten das er genau so schnell in die Tasten haut wie es der Sachbearbeiter tuhen würde?
BRM sein ist ein Ehrenamt und hat mit der arbeitsvertraglichen arbeit nichts zu tun. Also hat sich jeder der nichts damit zu tun hat da raus zu halten.
Du meldest Dich zur BR arbeit ab. Und wenn Du mit der BR arbeit fertig bist meldest Du Dich wieder an. Dein Vorgesetzter hat es so hin zu nehmen. Meint Dein Vorgesetzter dies nicht lassen zu können kannst Du ihm mitteilen das Du Dich mit Deinem AG mal vertrauensvoll über § 119 BetrVG (behinderung der BR arbeit) unterhalten wirst.
Erstellt am 26.09.2010 um 19:41 Uhr von albdonar
@rainerw, vielleicht solltest Du mal zwischen den Zeilen lesen
Gruss F.
Erstellt am 26.09.2010 um 22:38 Uhr von nicoline
albdonar,
*da unsere Arbeitnehmer weit verzweigt sind, kaum im Br-Büro anrufen (Stelli ist Angestellter), was würdest Du bei 1520 Mitarbeiter als angemessen halten.*
Ich würde ebenfalls für angemessen halten, die Zeit, die erforderlich ist, egal wie hoch die Anzahl der AN ist und wie diese verteilt sind. Das das bei 1520 AN u.U. mehr Stunden sind, als bei 75 muss wohl nicht extra erwähnt werden!
Ich habe ernsthaft das Gefühl, Du willst (oder vielleicht auch kannst, dann tut es mir leid für Dich) nicht verstehen, was man schreibt oder, was man meint und ausgerechnet Du forderst andere auf, zwischen den Zeilen zu lesen.
*Nein der BR kann nicht einfach per Beschluss festlegen auf Freistellungen oder einen Teil der Freistellungen zu verzichten.*
Das hast Du geschrieben, denn bei der Unterschreitung, geht es auch um die Angemessenheit.
Ja und, was willst Du mir damit sagen, im Zusammenhang mit dieser Frage?? Echt, sehr unverständlich!
Erstellt am 26.09.2010 um 23:14 Uhr von Lotte
albdonar,
wirst Du jetzt jede Frage, die Dein Problem von Ferne streift, für Dein Problem nutzen? Ich versteh nicht, wohin Dich das führt? Einer Lösung doch kaum näher? Wir können hier Dein Problem doch sowieso nicht lösen!?
munnimann,
vielleicht hilft dieser Text weiter bei Schwierigkeiten mit Vorgesetzten:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu im Betriebsrat&Menue=Infos für Vorgesetzte
Erstellt am 27.09.2010 um 17:50 Uhr von magdalena
Lotte,wirst Du jetzt jede Frage, die Dein Problem von Ferne streift, für Dein Problem nutzen?
und wieder einmal weise ratschläge, schuster bleib einfach bei deinen leisten
Erstellt am 27.09.2010 um 18:05 Uhr von Lotte
magdalena,
es ist immer wieder nett...;-)))