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Anhörung des Gekündigten durch den Betriebsrat, Pflicht?

E
eothknil
Jan 2018 bearbeitet

ein Betriebsrat ist ja bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören. Frage: Kann ein Betriebsrat einer Kündigung zustimmen, ohne je mit dem betroffenen Mitarbeiter ein Gespräch geführt zu haben und sich quasi nur auf die Fakten des Arbeitgebers verlassen, die ja nicht stimmen müssen .

2.74507

Community-Antworten (7)

G
Galaxy

24.09.2010 um 13:34 Uhr

@eothknil

Was willst du genau wissen?

Natürlich KANN ein BR einer Kündigung zustimmen, so wie du es beschreibst. Verboten ist das nicht. Im Gesetz steht:

§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen

(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. (2) 4Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.

Da steht also nix von "der BR MUSS den Arbeitnehmer anhören".

Ein vernünftig und verantwortungsvoller BR wird so nicht handeln, also um was geht es dir genau?

Gruß Galaxy

U
Ulrik

24.09.2010 um 13:35 Uhr

Hi, der Gesetzestext dazu besagt, daß der BR den Betroffenen anhören soll,sofern ihm das erforderlich scheint §102, Abs 2, Satz 4 BetrVG.

Es gibt in der Juristensprache drei Vorschriften, nämlich kann, soll und muß. Kann ist klar, muß ist auch klar. Bei soll ist es immer etwas strittig. Tut man es nicht, muß ein jeder sich die Frage gefallen lassen, warum denn nicht. Sollte man dann einfach begründen können.

Wir hatten auch schon Kündigungen, wo wir entschieden haben, es ist nicht nötig, denjenigen zu hören.

G
Galaxy

24.09.2010 um 13:44 Uhr

@Ulrik

wann habt ihr so entschieden, hast du Beispiele dafür? Ich denke, anhören ist, auch wenn es nicht als MUSS-Bestimmung im Gesetz steht, immer ein Vorteil für den BR, um sich ein "Bild" zu machen.

Gruß Galaxy

U
Ulrik

24.09.2010 um 13:56 Uhr

@Galaxy Klar hab ich ein Beispiel. Nur vorab ein paar Hintergrundinfos. Wir sind ein Call Center, und haben mehrere Auftraggeber. Die jeweilige Beauftragung für den Folgemonat hängt immer von der Performance ab. Und natürlich, wie wir/unsere Leute mit den Kunden umgehen. Es wurde nun ein MA gekündigt, der Kunden am Telefon beleidigt. Die Gespräche werden, mit Zustimmung des Kunden, aufgezeichnet. Der Kunde beschwert sich über die bei uns geschaltete Hotline, der Teamleiter hört sich das Band an, und die Beleidigung A...loch ist überdeutlich drauf. Der Kollege hatte da schon Abmahnungen (berechtigt) dazu. In diesem Fall haben wir es als nicht nötig angesehen, den Betroffenen MA nochmal zu hören.

G
Galaxy

24.09.2010 um 14:10 Uhr

@Ulrik jo, verständlich genug.....

Gruß Galaxy

K
Kölner

24.09.2010 um 17:49 Uhr

@Ulrik CallCenter, der Begriff A***loch fiel... ...naja, wenn das ausreicht, dann hätte ich sicher schon hundert mal gekündigt bekommen müssen.

Verstehe mich da nicht falsch: Ich habe schon eine Vorstellung davon, was ein CC macht und lässt, wie die AN regelmäßig geprüft und gemaßregelt werden und wie man als einfacher AN den Kontrollzwängen der Voregesetzten ausgesetzt ist. Dennoch glaube ich, dass auch in einem solchen Fall eine Anhörung zwingend gewesen wäre.

D
DonJohnson

24.09.2010 um 22:46 Uhr

Ulik Es gibt in der Juristensprache drei Vorschriften, nämlich kann, soll und muß.

Kann es sein dass du getrunken hast???

Das ist hoffentlich nicht dein ernst ;-)))

Ihre Antwort

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