ein Betriebsrat ist ja bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören.
Frage:
Kann ein Betriebsrat einer Kündigung zustimmen, ohne je mit dem betroffenen
Mitarbeiter ein Gespräch geführt zu haben und sich quasi nur auf die Fakten
des Arbeitgebers verlassen, die ja nicht stimmen müssen .