Erstellt am 24.09.2010 um 11:34 Uhr von galaxy
@eothknil
Was willst du genau wissen?
Natürlich KANN ein BR einer Kündigung zustimmen, so wie du es beschreibst. Verboten ist das nicht. Im Gesetz steht:
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) 4Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören.
Da steht also nix von "der BR MUSS den Arbeitnehmer anhören".
Ein vernünftig und verantwortungsvoller BR wird so nicht handeln, also um was geht es dir genau?
Gruß
Galaxy
Erstellt am 24.09.2010 um 11:35 Uhr von Ulrik
Hi,
der Gesetzestext dazu besagt, daß der BR den Betroffenen anhören soll,sofern ihm das erforderlich scheint §102, Abs 2, Satz 4 BetrVG.
Es gibt in der Juristensprache drei Vorschriften, nämlich kann, soll und muß. Kann ist klar, muß ist auch klar. Bei soll ist es immer etwas strittig. Tut man es nicht, muß ein jeder sich die Frage gefallen lassen, warum denn nicht. Sollte man dann einfach begründen können.
Wir hatten auch schon Kündigungen, wo wir entschieden haben, es ist nicht nötig, denjenigen zu hören.
Erstellt am 24.09.2010 um 11:44 Uhr von galaxy
@Ulrik
wann habt ihr so entschieden, hast du Beispiele dafür? Ich denke, anhören ist, auch wenn es nicht als MUSS-Bestimmung im Gesetz steht, immer ein Vorteil für den BR, um sich ein "Bild" zu machen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 24.09.2010 um 11:56 Uhr von Ulrik
@Galaxy Klar hab ich ein Beispiel. Nur vorab ein paar Hintergrundinfos. Wir sind ein Call Center, und haben mehrere Auftraggeber. Die jeweilige Beauftragung für den Folgemonat hängt immer von der Performance ab. Und natürlich, wie wir/unsere Leute mit den Kunden umgehen.
Es wurde nun ein MA gekündigt, der Kunden am Telefon beleidigt. Die Gespräche werden, mit Zustimmung des Kunden, aufgezeichnet. Der Kunde beschwert sich über die bei uns geschaltete Hotline, der Teamleiter hört sich das Band an, und die Beleidigung *A...loch* ist überdeutlich drauf. Der Kollege hatte da schon Abmahnungen (berechtigt) dazu. In diesem Fall haben wir es als nicht nötig angesehen, den Betroffenen MA nochmal zu hören.
Erstellt am 24.09.2010 um 12:10 Uhr von galaxy
@Ulrik
jo, verständlich genug.....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 24.09.2010 um 15:49 Uhr von Kölner
@Ulrik
CallCenter, der Begriff A***loch fiel...
...naja, wenn das ausreicht, dann hätte ich sicher schon hundert mal gekündigt bekommen müssen.
Verstehe mich da nicht falsch: Ich habe schon eine Vorstellung davon, was ein CC macht und lässt, wie die AN regelmäßig geprüft und gemaßregelt werden und wie man als einfacher AN den Kontrollzwängen der Voregesetzten ausgesetzt ist. Dennoch glaube ich, dass auch in einem solchen Fall eine Anhörung zwingend gewesen wäre.
Erstellt am 24.09.2010 um 20:46 Uhr von DonJohnson
Ulik
*Es gibt in der Juristensprache drei Vorschriften, nämlich kann, soll und muß.*
Kann es sein dass du getrunken hast???
Das ist hoffentlich nicht dein ernst ;-)))