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Kann man einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Hörtest verpflichten?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Ein Vorgesetzter hat mir mitgeteilt, dass er den Verdacht hat, dass ein MA taub geworden ist. Er hat ihn aus geringer Entfernung angesprochen, und der Kollege hat nicht reagiert. Taub sein wäre im Betrieb für den Kollegen selbst gefährlich und auch für die anderen Kollegen (Luftfahrttechnik).

Es werden bei uns von der Betriebsärztin regelmäßig Hörtests angeboten. Kann man den Mitarbeiter verpflichten, daran teilzunehmen?

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Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

24.09.2010 um 13:19 Uhr

Kommt drauf an ob es sich um eine Pflichtuntersuchung handelt Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbmedvv/gesamt.pdf

Der Betriebsarzt teilt ja dem Arbeitgeber nur mit, ob aus der Summe aller Untersuchungen ein Arbeitnehmer geeignet ist einen Job auszuüben oder nicht mehr geeignet ist, z.B. wegen Eigen- oder Fremdgefährdung.

Mehr erfährt der AG also nicht Ihr solltet Euch aber schon mal vorsorglich Gedanken machen wo man den Kollegen sonst noch einsetzen könnte.....

R
rainerw

24.09.2010 um 13:36 Uhr

Ich würde sagen aus Gründen der Arbeitssicherheit JA. Der AG kommt damit ja auch seine Fürsorgepflicht nach. Dem AN würde ich dann aber auch raten sich privat dann auch noch mal untersuchen zu lassen, denn zwei Meinungen sind da oftmals besser.

M
Mainpower

25.09.2010 um 00:09 Uhr

Hallo, genau wie @rainerw es sagt. Er gefährdet ja nicht nur sich sondern auch noch andere.

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