Erstellt am 24.09.2010 um 09:21 Uhr von galaxy
@Pünktchen
§43 BetrVg besagt: (3) 1Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen
Da BRM "wahlberechtigte Arbeitnehmer" sind, dürfen diese auch den Antrag unterstützen.
Gruß
Galaxy