Einberufung einer Betriebsversammlung durch 1/4 der Belegschaft
1/4 der wahlberechtigten Belegschaft können ja sozusagen eine Betriebsversammlung "erzwingen".
Dürfen sich Betriebsratsmittglieder auch auf dieser Unterschriftenliste eintragen?
§43 BetrVg besagt: (3) 1Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen
Da BRM "wahlberechtigte Arbeitnehmer" sind, dürfen diese auch den Antrag unterstützen.