W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbot eines Themas auf der Betriebsversammlung

W
Wonder
Okt 2018 bearbeitet

Im Vorfeld unserer letzten BR Wahl hatten der Wahlvorstand und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft der Belegschaft mitgeteilt, dass es auf jeden Fall eine Personenwahl geben würde (wir haben ca. 300 Mitarbeiter). Nach Aushang des Wahlauschreibens hat sich aber eine Liste gebildet, so dass es eine Listenwahl gab (eine reine Gewerkschaftsliste, eine gemischte Liste). Auch jetzt, Monate nach der Wahl, gibt es von Teilen der Belegschaft immer noch Vorwürfe an die Mitglieder der gemischten Liste, dass diese das versprochene Personenwahlverfahren verhindert hätten. In der nun anstehenden Betriebsversammlung wollte ich (BR Mitglied und Mitglied der gemischten Liste) einige sachliche Informationen über die Vor- und Nachteile der beiden Wahlverfahren in einem Redebeitrag darstellen. Der BRV hat mir nun untersagt, diesen Redebeitrag auf der Betriebsversammlung vorzutragen. Als ich ihm sagte, dass er das nicht zu entscheiden habe, deutete er mir an, dass der Betriebsrat mit der Mehrheit der gewerkschaftlichen Liste den Beschluss fassen würde, dass ich zu diesem Thema nichts sagen darf. Meine Fragen: Kann der BRV (als Leiter der Betriebsversammlung) oder der Betriebsrat per Beschluss verbieten, dass ein Thema, das die Belegschaft stark beschäftigt und das weiterhin für Unruhe sorgt, mit einem Redebeitrag auf der Betriebsversammlung behandelt wird? Und wie kann ich mich wehren, wenn es trotzdem versucht wird?

40607

Community-Antworten (7)

C
Catweazle

23.10.2018 um 22:56 Uhr

Kann er die Rede per Beschluss verbieten? Ich denke, nein. Mich würde interessieren, was passieren soll wenn sich einer nicht daran hält. Der BRV hat das Hausrecht und kann das Wort entziehen. Ob er es aber macht, wenn jemand das Thema trotz Verbots anspricht? Ihr könnt die Infos aber auch mittels Flugblätter verteilen. Z.B. vor dem Eingang der Betriebsversammlung.

A
AlterMann

24.10.2018 um 00:00 Uhr

Der BR entscheidet die TOPs der Betriebsversammlung, nicht der BRV. "Kann er die Rede per Beschluss verbieten?" Nein, weil der BRV keine Beschlüsse fasst. Wenn aber die Meherheit dees BR der Meinung ist, die Frage gehört nicht in die Versammlung, dann ist das so. Aber vielleicht kann man ja das Thema so ausgewogen vortragen, dass sich keiner auf den Schlips getreten fühlt? Dann hätte man damit auch eher die Mehrheit im Gremium.

K
kratzbürste

24.10.2018 um 00:46 Uhr

Haben die Kollegen bei Euch schon mal was von Demokratie und freier Meinungsäußerung gehört?

B
BRHamburg

24.10.2018 um 08:25 Uhr

Der BR kann zwar einen Beschluss fassen, das von Seiten des Gremiums das Thema nicht angesprochen wird. An diesen Beschluss sollte sich dann auch jeder halten. Nur das ein Mitarbeiter das Thema anspricht, und nach fragt kann man nicht verhindern. Und dann wäre es sinnvoll, wenn jemand sachlich antworten würde.

N
neci

24.10.2018 um 11:29 Uhr

Einfach den TOP Verschiedenes abwarten, aufstehen und die Sache ansprechen, somit ist Euer BRV im Zugzwang, ich denke nämlich nicht, das er auf einer BV dann so agiert wie im Gremium.

M
Moreno

24.10.2018 um 17:57 Uhr

Obwohl ich den Wunsch nach dem Thema nicht nachvollziehen kann. Eine Betriebsratswahl ist kein Wunschkonzert wenn es eine zweite Liste gibt dann gibt es halt eine Listenwahl und braucht nicht noch diskutiert werden.

C
celestro

25.10.2018 um 12:27 Uhr

"Obwohl ich den Wunsch nach dem Thema nicht nachvollziehen kann. Eine Betriebsratswahl ist kein Wunschkonzert wenn es eine zweite Liste gibt dann gibt es halt eine Listenwahl und braucht nicht noch diskutiert werden."

Sehe ich komplett anders. Wenn gegen die 2te Liste Stimmung gemacht wird, würde ich als deren Vertreter auch gerne ein paar Dinge sachlich erläutern dazu.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung

Älter

Interessante Sache für alle LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor

Nachrücker-Teilnahme Auflage an BRV Management über Ladungen im Vorraus zu informieren - zulässig?

Älter

Meine Frage wurde bereits in etwa gestellt, dennoch muß ich sie nochmals auf mein Problem genau formulieren. Habe Nachrücker zur Sitzung geladen, wegen verhinderung der anderen.Ein BRmitglied welches

Umgang mit dem Arbeitgeber - muss der BR ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Nennung des zu besprechenden Themas jederzeit zu einem sofortigen Treffen mit der Geschäftsleitung erscheinen?

Älter

Hallo, ist der Betriebsrat verpflichtet, auf "Anweisung" der Geschäftsleitung - ohne Angabe von Gründen bzw. ohne Nennung des zu besprechenden Themas - jederzeit zu einem sofortigen Treffen mit der Ge

Betriebsversammlung = Betriebspause

Älter

Eine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le

Netzwerksicherheit? Mit Überwachung! Ja sicher! § 87 Abs.1 Nr. 6

Älter

Hallo Gemeinde! Ich bin etwas ratlos, darum bitte ich hier um Hilfe oder Ideen: Unser Betrieb ist Teil eines in den USA ansässigen Konzerns. Wir sind aber nicht Teil dieses Konzerns, sondern partizip