Arbeitswoche verlegen von Di. - Sa.
Hallo Allerseits,
damit die Wochenenden abgedeckt sind plant unser Chef eine Verlegung der Arbeitstage für jeweils 2 Mitarbeiter von Dienstag bis Samstag. Kann Er das so einfach?
Mit freundlichen Grüßen, Betriebsratt
Community-Antworten (4)
23.09.2010 um 21:52 Uhr
Betriebsratt Das unterliegt der Mitbestimmung des BR und darf ohne Einbeziehung des BR nicht umgesetzt werden. Siehe § 87 Abs.1, Ziffer 2 BetrVG.
§ 87 Mitbestimmungsrechte Abs.: 1. Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Ziffer: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenta
23.09.2010 um 22:36 Uhr
Hallo betriebsratt,
...& dem entgegen stehen könnten die einzelnen Arbeitsverträge der Kollegen!
23.09.2010 um 23:51 Uhr
Kein AG kann Tage verlegen! Montag bleibt Montag und Freitag bleibt Freitag. Denn auch AG können den Kalender oder die Reihenfolg der Wochentage nicht verändern.
Der AG kann aber gem. § 106 GewO Ort und Zeit der Arbeitleitung festlegen. Selbstverständlich unter Beachtung des ArbV/MB und ggf. TV. Weiter muss er das ArbZG beachten. Notfalls muss der AG auch zur Änderungskündigung greifen.
§ 106 GewO - Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
24.09.2010 um 01:19 Uhr
Hallo,
der Hinweis auf die Mitbestimmung bei der Lage der täglichen Arbeitszeit ist richtig - das geht prinzipiell nur über Betriebsvereinbarung. So ein Problem muß man zum Anlaß nehmen, eine BV zu fordern, falls es noch keine gibt. Die ist erzwingbar, notfalls über die Einrichtung einer Einigungsstelle, und stellt somit das stärkste Mitbestimmungsrecht dar.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag / eine Betriebsvereinbarung, in dem / der die Wochenarbeitstage definiert sind? Dann könnte sich der Arbeitgeber auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln, aber die Wochenarbeitstage nicht einseitig verändern.
Auf die Arbeitsverträge kommt es an, wenn kein TV / BV dazu was regeln. Ist keine 5-Tage-Woche festgelegt und steht keine Wochenstundenbegrenzung drin, kann die wöchentliche Arbeitszeit (lt. Arbeitszeitgesetz maximal 8 Std. pro Tag) auf 6 Tage pro Woche = 48 Std. gelegt werden.
Aber immer sollte eine Betriebsvereinbarung unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte der Arbeitnehmer abgeschlossen werden!.
Schöne Grüße von Saxonia
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