Welche "unterwertigen" Tätigkeiten kann der AG anordnen, wie weit geht das Direktionsrecht?
Liebes Forum, ich suche Urteile bzw. § des BetrVG, ggf. auch Gewerbeordnung oder Handelsgesetzbuch, die sich mit dem Thema befassen.
Arbeitsplatzbeschreibung gibts leider keine. Um mal das Extrem zu schildern: Ein bisherige Laborleiter soll zukünftig den Hof fegen, weil der Hoffeger eingespart wurde..... Würde mir helfen wer urteile, Aktenzeichen oder § zu diesem Thema hat
Viele Grüße von den Betriebsratten
Community-Antworten (2)
23.09.2010 um 22:46 Uhr
betriebsratten Gibt es hierzu Regelungen in seinem Arbeitsvertrag?
Selbst wenn mit dem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass der Laborleiter auch andere Arbeiten ausführen muss, sehe ich nicht, dass dies für die Tätigkeit eines Hoffegers gilt, dies dürfte schlichtweg nicht zumutbar sein. Der AG muss vorab den BR bemühen da es sich hier um eine Versetzung gem.: §99 BetrVG handelt.
24.09.2010 um 12:36 Uhr
@deralteheini Zuerst mal Danke...und ein schöner Nick *lächel Das war beispielhaft....wie und wo wurden denn Entscheidungen gefällt, welche Abgrenzen was zumutbar oder nicht zumutbar ist? Hab ja selbst schon gesucht....da gibts Hiweise zu Verletzung wegen Altersdiskriminierung-wenn der Mitarbeiter schon was älter ist, zu Mobbing, zu billigem Ermessen bei Ausübung des Direktionsrechtes etc. Ist ja nicht so wie bei manchen hier die erst ins Forum gehen und dann suchen.... Was die Versetzung betrifft-ich bleibe mal bei dem Beispiel-wo wäre die Grenze wenn der Laborleiter 4,5 Tage die Woche weiter das Labor leitet, aber für jeden sichtbar Freitags mittags halbtags den Hof kehren soll?
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