Seminarkosten
Hat jemand Infos oder Urteile zum Thema Kostenübernahme von Klausurtagungen für Mitarbeitervertretungen ?
Community-Antworten (2)
23.09.2010 um 15:33 Uhr
Kommt drauf an, was Du unter "Klausurtagung" verstehst. Wenn es dabei um ein In-House-Seminar geht, helfen die diversen Anbieter (deren Webseiten oder deren Hotline) meist weiter.
23.09.2010 um 16:33 Uhr
Hallo, im BetrVG ist nur die Rede vom GBR oder BR wenn es um die Kosten geht. Ob das auch für die MAV gilt ???
Verwandte Themen
Weiterbildung von Arbeitnehmern AGeber trägt Seminarkosten AN besucht Seminar in Freizeit - rechtens?
ÄlterHallo, ich möchte noch eine Frage loswerden. Unser Arbeitgeber möchte unsere Dokumentation über EDV laufenlassen. Die meisten MitarbeiterInnen haben keine Erfahrungen. Logisch ist, dass sie deshalb
Seminarkosten
ÄlterHallo, wir liegen eigentlich im Dauerklinsch mit unserer Geschäftsführung. Der Betriebsrat in dieser Form existiert seit ca 3 Jahren. Nun sind drei Kollegen neu ins Gremium gekommen und nun haben wir
Rückforderung von Seminarkosten durch AG
ÄlterFolgendes Problem eines BR Kollegen: Dieser hat OHNE Beschluss des Gremiums sich zu einer BR Fortbildung angemeldet. AG gab zwar die Zustimmung, ohne aber zu wissen das der BR Beschluss fehlt. De
Seminarkosten für BetrVG I, II, III
ÄlterIst die Übernahme der Seminarkosten für neue BR-Mitglieder vom AG vorab genehmigungspflichtig, oder besteht hier lediglich eine Informationspflicht dem AG gegenüber? Wo bitte finde ich dbzgl. etwas Sc
Seminarkosten: BVG2 Mai 2012
ÄlterDarf der Arbeitgeber einen Teil der Seminarkosten ( Verpflegung )auf die Gehaltsabrechnung setzen,zum Ungunst des BR.-Mitglied