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JAV-Versammlung ohne Betriebsrat?

N
Nisli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage: MUSS der Betriebsratsvorsitzende zwingend an einer JAV-Versammlung teilnehmen? Reicht ein "gewöhnlicher" Teilnehmer/Mitglied des Betriebsrats? Wäre es auch möglich die JAV-Versammlung ohne Betriebsrat abzuhalten?

Gibt es hierzu einen (Gesetzes-)Text?

Gruß.

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Community-Antworten (2)

H
Harvey

23.09.2010 um 14:46 Uhr

Hallo Nisli,

schau mal hier, da müßte alles drinstehen was dich interessiert. Link kopieren und einfügen...

http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Die%20Jugend-%20und%20Auszubildendenvertretung

Gruß Harvey

R
rocket

23.09.2010 um 15:03 Uhr

Hallo,

der Betriebsratsvorsitzende muss m. E. nicht an der JAV-Versammlung teilnehmen, aber er kann. Das ergibt sich aus §§ 71 Satz 3 i.V.m. 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. In § 65 Abs. 2 Satz 2 steht, dass der Betriebratsvorsitzende oder ein beauftragtes Mitglied an JAV-Sitzungen teilnehmen "kann" (nicht muss!). Dieser Paragraf wird auch auf die JAV-Versammlungen angewendet.

Also, es kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied teilnehmen.

Viele Grüße

Rocket

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