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BRM vermutlich vom AG in den BR geschickt

SW
Silke W.
Jun 2018 bearbeitet

Hallo allerseits, bei uns gibt es ein Problem (Vertrauen) mit einem BRM, der eigene Liste erstellte und unter seinen Kandidaten folgende Aussagen machte: Ich will mich freistellen, ich kann das machen wie viel ich es will, weil der AG mich unbedingt im BR haben will. Es ist alles mit dem AG besprochen. (und das direkt nach der Wahl) Zweitens sagte der gleiche BRM, entweder ist er BRV, stell BRV oder Ausschuss, sonst ist er weg - da er aber unter sich nur Untertannen auf der Liste hatte, ging diese Planung aus. Auf seiner Liste stehen, was sich nachhinein herausstellte, nur solche Personen, die eng mit dem AG befreundet sind. Dieser BRM bekommt auch vertraurliche Informationen vom AG, die er sonst nicht wissen konnte. Er hat auch seine eigene Stelle im Betrieb gekündigt und hat noch keine neue Stelle, jedoch, wie er seinen Listen-Kollegen erklärte, kann er sich auch auf 40 Stunden freistellen lassen. Jetzt ist er aber ein bisschen zurückgetreten und hat sich nicht freistellen lassen, da unter Kollegen dies sehr merkwürdig vorkam.

Zwei Listenkollegen dieses BRMs machten unabhängig voneinander bei einem anderen BRM Aussage, dass dieser BRM einen Ziel hat: in die GL zu kommen.

Was kann man hier machen? Es sieht so aus, dass der AG mindestens eine Person, jetztiger BRM in den BR schickte, obwohl fast alle BRM dieser Liste untereinander verbunden sind und sich alle sehr gut mit dem AG verstehen. Es handelt sich um leitende Angestellte, die sowieso schon eng mit dem AG arbeiten (müssen). Vor der Wahl war diese Enge mit dem AG aber am meisten AN nicht bekannt.

Wie vorgehen, welche Rechte gibt es?

PS Es ist schriftlich bewiesen, dass dieser BRM diese Aussagen machte (durch eMail Verkehr).

Über jede Antwort würde ich mich freuen

S.W.

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Community-Antworten (21)

K
kratzbürste

10.06.2018 um 02:09 Uhr

Es gab ja auch Wähler. ..... Und wenn du keine handfesten Beweise hast, dass du den § 119 BetrVG zur Anwendung bringen kannst, ja dann ....

TF
Tante Frieda

10.06.2018 um 10:55 Uhr

Er hat seine eigene Stelle im Betrieb gekündigt? Wie soll er da im Betriebsrat sein?

M
MaJoK

10.06.2018 um 10:58 Uhr

Leitende Angestellte sind genau definiert, die dürfen nicht in den BR gewählt werden. Habt ihr keine Gewerkschaft die euch helfen kann?

Wann war die Wahl? Frist 14 Tage zur Anfechtung bereits vergangen?

SW
Silke W.

10.06.2018 um 12:42 Uhr

Danke für eure Antworten! Ja, die 2-wöchige Frist ist vergangen, da sich erst später die Beziehungen kristalisiert haben und dieser BRM erst nach der BR Wahl diese Äußerungen aussprach (und vor dem Wahlen BRV, stell.BRV, Ausschuss, Freistellungen). Es gibt Zeugen und es gibt was Schriftlicher. Also, man kann diese Aussagen beweisen.

Der AG versprach diesem BRM eine andere Stelle im Betrieb, sofort wenn die Wahl zu Ende ist und die Freistellungen (ob und im welchen Umfang sie angenommen wird) bekannt werden - das sagte dieser BRM auch selbst. Und, obwohl er seine Stelle alleine kündigte, würde er die Vollzeitfreistellung vom AG bewilligt bekommen. Auch das war schon merkwürdig, da er sich auf kündigungschutz berufen hat, aber bei Eigenkündigung gibt es diese Schutz nicht, oder? Nach Nachfrage, antwortete dieser BRM: Es ist alles mit dem AG vereinbart und besprochen, macht euch keine Sorgen.

PS Wenn du den Wählern die Beziehungen mit dem AG verschweigst, dann kannst du locker ausgewählt werden. Abgesehen davon sind wird ein Betrieb mit sehr vielen Abteilungen, die sich alle auf anderen Stellen befinden, also gibt es nicht viel Ahnung/Überblick von den persönlichen Beziehungen einzelnen Personen.

Wie kann man hier vorgehen? Wenn man beweisen kann, dass dieser BRM von Anfang an getäuscht hat - sind die Wahlergebnisse dadurch in Frage gestellt? Da dieser BRM eine eigene Kandidatenliste hatte. Es handelt sich um einen leitenden Angestellten, auch andere BRM seiner Liste sind leitende Angestellte, die natürlich eng mit dem AG zusammen arbeiten.

Was man nicht nachweisen kann, sind die Aussagen zweier Personen aus seiner Kandidatenlisten, die sich geäußert hatten, dieser BRM hat das Ziel, in die GLeitung zu kommen.

Andere Aussagen kann man beweisen. Reichen sie aus, was meint ihr? Für jede Idee bin ich sehr dankbar!

Ich will im BR nicht einen Maulwurf haben, nur darum geht es hier. Wir müssen für die Belegschaft arbeiten und nicht für den AG.

Einen schönen Sonntag allen,

S.W.

AM
alter Mann

10.06.2018 um 20:56 Uhr

Wenn der "Kollege" die Stelle wirklich gekündigt hat (und nicht nur dummen Senf verbreitet), dann würde ich gaaanz still abwarten, bis die Kündigung wirksam wird. Danach kann man feststellen, dass der "Kollege" aus dem Betrieb ausgeschieden ist und deshalb auch nicht mehr BRM ist. Alle weiteren Äußerungen und die Arbeitgebernähe sind m.E. kein hinreichender Grund, die BR-Zugehörigkeit in Frage zu stellen. Auch krasse Wählertäuschung führt kaum zum Verlust des Amtes.

C
celestro

10.06.2018 um 21:18 Uhr

Die ganze Geschichte ist mMn völliger Humbug. Es sollen leitende Angestellte sein, von denen aber niemand wußte, daß Sie welche sind ? Klingt wenig überzeugend ....

SW
Silke W.

10.06.2018 um 22:59 Uhr

Mit der Kündigung hat das Kollege vor ganz vielen Leuten mitgeteilt und auch in der BR Sitzung offen gesagt! Dann warten wir mal ab. Aber wahrscheinlich wird dieser Kollege vom AG eine neue Stelle bekommen, da alles so schön zwischen ihnen abgesprochen war.

Er sitzt jetzt drine im BR und wird sich halt überall einmischen, schade, dass man nachhinein keine Konsequenzen bekommt.

Celestro - nein, es ist nicht, wenn es so wäre, würde ich hier nicht schreiben. Leider ist bei uns der BR ganz neu und am meisten Beschäftigte wissen nicht mal, was überhaupt ein BR ist. So ging man mit leitenden Angestellten dann locker in die Wahl und bekam noch einige Sitze. Natürlich waren, außer bei einer Person aus der Liste, alle Stellen mit auf der Liste bennant, das ist keine Frage. Nur, dass es sich direkt von einem Schleimer bei dem AG handelt, das war niemanden vorher bekannt.

Danke für eure Antworten.

Wenn noch irgendeine Idee kommt, würde mich das auch interessieren.

A
AlterMann

11.06.2018 um 00:10 Uhr

Hallo Silke, eine weitere Möglichkeit wäre, die Kollegen in einer ersten Betriebsversammlung über die Situation aufzuklären und dann mit allen "aufrechten" BRM inkl. Nachrückern zurück zu treten. Wenn dadurch der BR unter seine Mindestbesetzung rückt, wäre der Weg frei für Neuwahlen.

C
celestro

11.06.2018 um 01:25 Uhr

"Nach § 24 Nr. 4 BetrVG erlischt die Mitgliedschaft im Betriebsrat mit dem Verlust der Wählbarkeit. Da ein leitender Angestellter nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des BetrVG fällt, verliert er damit in diesem Moment die Wählbarkeit. (vgl. Fitting BetrVG 27. Auflage 2014 § 24 BetrVG Rn. 33)"

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebsratsmitglied-wurde-Leitender-Angestellter-Was-hat-das-fuer-Konsequenzen--f284861.html

SW
Silke W.

14.06.2018 um 00:30 Uhr

Danke euch echt, ihr habt mir schon sehr sehr geholfen! Lieben Gruß

Calestro, nur noch eine Frage: leitende Angestellten dürfen doch in dem BR Mitglieder sein, oder nicht?

C
celestro

14.06.2018 um 00:42 Uhr

"leitende Angestellten dürfen doch in dem BR Mitglieder sein, oder nicht?"

Abteilungsleiter, Schichtleiter, Gruppenleiter etc. normalerweise schon. Aber Personen, die nach § 5 BetrVG zu den leitenden Angestellten zählen, NEIN !

Sagt ja auch der Anwalt in dem Link ... da wird einer zum leitenden Angestellten und ist in diesem Moment "raus".

SW
Silke W.

14.06.2018 um 08:57 Uhr

Ach ja, DAS sind sie alle aus dieser Liste - Abteilungsleiter - jeder führt eigene Abteilung und ich "Chef" seiner Abteilung und alle arbeiten eng mit dem AB zusammen und sind (das wusste aber niemand) teilweise auch gut befreundet mit dem AG, da sogar die vertrauliche Informationen dem BRM bekannt sind, die eigentlich nur dem AG (Verschwiegenheitspflicht nicht eingehalten) bekannt sein sollen. Also, es handelt sich leider nicht um den leitenden Angestellten. Das ist das Problem.

Calestro, was meinst du vom Rat des "AltenMannes"? Ist das eine gute Option, oder kann was schief laufen? Da, wenn die Mehrheit der BRM weg ist, unser Betrieb ohne des BRs steht-ändert sich da was?

Wie gesagt, es gibt einige Beweise (wie schon oben beschrieben), die auf die direkte Einmischung des AGs im BR andeuten, jedoch - ob das ausreichen ist und ob man dadurch kommt, ist hier die Frage. Die BRM aus der Liste der leitenden Angestellten halten ja zusammen.... Schönen Tag!

M
Moreno

14.06.2018 um 10:12 Uhr

Und ist Chef seiner Abteilung? Das hat noch lange nichts mit einem leitenden Angestellten zu tun!

SW
Silke W.

14.06.2018 um 10:36 Uhr

Ja, moreno, das ist schon klar ;) Und wenn du gut ließt, merkst du, dass ich nirgendwo geschrieben habe, es handelt sich um einen leitenden Angestellten, sondern, dass das wahrscheinlich sein Ziel ist, soweit man den anderen BRM aus seiner Liste glauben kann. Das ist aber jetzt nicht beweisbar und auch nicht relevant, da es andere Lücken gibt (Vertrauen weg, vertrauliche Infos weitergegeben usw.)

Lieben Gruß

M
Moreno

14.06.2018 um 10:40 Uhr

das es sein Ziel ist....das ist ja nicht verboten ;-)

T
takkus

14.06.2018 um 10:49 Uhr

Das Abteilungsleiter mit dem ArbG zusammenarbeiten liegt in der Natur der Sache.

SW
Silke W.

14.06.2018 um 10:54 Uhr

Ja, klar ;), der hat gute Ziele und die sind nicht mal so schlecht für ihn. Wir gönen ihn ja alle, es ist nicht so, dass wir das nicht in Ordnund fänden, es geht uns nicht mal was an ;). Für unseren BR sind aber solche "verkaufte Vögel" nicht gerade aufbauend, man merkt schon, wie sie die Arbeit des BRs boykottieren und komplizieren bei jeder kleinsten Sache. Wir sind zwar die Mehrheit, aber unsere Arbeit wird durch solche BRM nicht angenehmer.

Hast du vielleicht eine gute Idee, oder wie findest du die Idee vom AltenMann - Zurückzutretten (?), du kennst dich ja schon bisschen aus, glaube ich. Kann man damit was erreichen oder schiesst man sich damit eher ein Eigentor? Was kann passieren?

Die Aussagen:" Der AG will mich unbedingt im BR", und,"Ich kann mich freistellen wie viel ich es will, es ist alles mit dem AG besprochen", und das direkt vor der BR Wahl, sind aber beweisbar. Aber damit kann man wahrscheinlich nicht viel erreichen, oder?

R
rsddbr

14.06.2018 um 11:26 Uhr

Also zum einen gibt es ja das Verbot von Bevor- oder Benachteilung von Betriebsratsmitgliedern. Wenn also beweisbar wäre, dass Angestellte aufgrund ihrer BR-Tätigkeit bevorteilt würden (z.B. neue, besser bezahlte Stelle <-- Versetzung auf neue Stelle wäre mitbestimmungspflichtig), dann könnte man den AG entsprechend zur Rechenschaft ziehen. Das würde ihn jedoch wahrscheinlich weniger beeindrucken.

Beim Thema Rücktritt: Ihr müsstet vorher genau prüfen, ob für die Arbeitgeberfreundliche Liste genügend Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen. Nur wenn nach dem Rücktritt der anderen BR-Mitglieder und der entsprechenden Nachrücker die Zahl der Betriebsratsmitglieder unter die Mindestzahl rutscht, wird neu gewählt. Hat die Arbeitgeberfreundliche Liste genügend Ersatzmitglieder um die frei werdenden Stellen im Betriebsrat zu füllen, würde der Schuss nach hinten losgehen.

Ich hab jetzt auch noch nirgends gefunden, wie die Mehrheitsverhältnisse im BR sind. Hat die Arbeitgeberfreundliche Liste denn die einfache Mehrheit?

Ansonsten bliebe natürlich noch die Möglichkeit, auf grobe Pflichtverletzungen zu warten...

C
celestro

14.06.2018 um 11:32 Uhr

"Ich hab jetzt auch noch nirgends gefunden, wie die Mehrheitsverhältnisse im BR sind."

Steht aber direkt im Post davor:

"Wir sind zwar die Mehrheit, aber unsere Arbeit wird durch solche BRM nicht angenehmer."

und demnach sehe ich hier eigentlich gar nicht so ein großes Problem. Einfach die Arbeit machen und die AG freundlichen immer überstimmen. Die geben dann irgendwann genervt auf.

M
Moreno

14.06.2018 um 11:36 Uhr

,,Versetzung auf neue Stelle wäre mitbestimmungspflichtig)" aber nicht wenn der AN dadurch zum leitenden Angestellten wird.

R
rsddbr

14.06.2018 um 15:25 Uhr

@celestro Danke, das hatte ich übersehen.

@moreno Das stimmt, aber damit wäre das BR-Mandat sowieso erloschen. Der Arbeitgeber hätte dann also keinen Nutzen mehr aus der (in dem Falle ehemaligen) BR-Mitgliedschaft dieses Mitarbeiters.

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