Erstellt am 22.09.2010 um 21:39 Uhr von Moore
@KristinHH,
sicherlich hast du Recht hier den §99 BetrVG mit der Einstellung von ZA´s in Verbindung zu bringen.
NUN - es gibt mehrere Wege nach "ROM".
Die harte oder die sanfte Tour, je nachdem, wie die Zusammenarbeit mit der GL ist.
Mir ist bisher nur die harte Tour widerfahren.
Die sanfte Tour: Schreibt dem AG einen lieben Brief, indem der BR den AG auffordert, personelle Maßnahmen in Zukunft dem BR rechtzeitig mitzuteilen. MFG
Die harte Tour: Erweiterung der sanften Tour mit einem Hinweis auf permanente Verstöße gegen das BetrVG und Anwendung des §23/3 BetrVG
Viel Erfolg
Moore
Erstellt am 22.09.2010 um 21:57 Uhr von pfeilenbogen
es gibt auch noch die Möglichkeit dem AG mitzuteilen, dass sofern er die MB hier nicht beachtet, ihr in jedem Einzelfall per Beschlussverfahren die Beschäftigung von AN auch Zeit-AN/Leih-AN bis zur erfolgten MB untersagen zu lassen, geht ganz einfach. Weiter für jeden Verstoß gegen die MB ebenfalls im Rahmen eins Beschlussverfahren ihm ein Ordnungsgeld androhen zu lassen.
Dieses wären aber alles Maßnahmen welche ihr gerne vermeiden wollt, es läge also ausschließlich am AG ob solches Handeln sein muss.
Auf keinen Fall solltet ihr euch auf Maßnahmen einlassen welche euere MB untergräbe oder aufweicht/ aushölt.
Erstellt am 23.09.2010 um 00:21 Uhr von sonnenschirm
Hallo,
bei uns ist es genauso. Nun stellt sich die Frage, will man unbedingt den AG maßregeln.
Wir werden jetzt eine BV erstellen indem dem Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Leiharbeitnehmern zugestanden wird. Denn auch wir erfahren die Namen erst wenn die Kollegen anfangen. Manchmal sind sie schon da und der BR ist nur mündlich informiert. Es lohnt nicht deswegen Streit anzufangen.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz warum die Einstellung nicht eine Woche warten kann.
lg
Erstellt am 23.09.2010 um 08:53 Uhr von Petrus
Für die "sanfte" Variante gäbe es da außerdem noch den §92. Rechtzeitig kann bei euren "plötzlichen" Geschichten eigentlich nur heißen: Zwischen dem Zeitpunkt, wo der ArbGeb den Bedarf feststellt und dem Anruf beim Verleiher. Und Achtung: Da steht beraten, nicht nur informieren! Sollte Deiner Idee schon recht nahe kommen: Ihr wisst, ob bzw. dass jemand kommt, kennt evtl. auch schon Bedingungen, Verleihfirma, etc. Und dann beschränkt sich die 99er (oder in dem Fall 100er?) Anhörung mehr oder minder auf den Namen.
Die "harte Tour": Unterlassung kostet nach §121 bis zu 10 TEuro
Erstellt am 23.09.2010 um 14:00 Uhr von KristinHH
Danke! Eure Antworten haben mir sehr weiter geholfen.
Ich werd die Möglichkeiten gleich in der Sitzung diskutieren.
Viele Grüße
Kristin