Hallo :)

Eine Frage zur Mitbestimmung nach §99 bei der Einstellung von Zeitarbeitskräften.
Unser AG schafft es regelmäßig nicht die Wochenfrist einzuhalten. Teilweise bekommen wir die Info erst, wenn die Person schon angefangen hat zu arbeiten.

Nun ist es mit Zeitarbeitskräften - laut PA - eine besondere Situation, da meist sehr kurzfristig Bedarf entsteht (Krankheit, unerwartete hohe Arbeitsaufkommen).

Daher kam der Vorschlag von der PA, dass sie uns informieren, sobald der Bedarf bekannt wird.
Die Person welche die Zeitarbeitsfirma schickt, teilen sie dann später mit. Oft wissen sie auch erst einen Tag vor Arbeitsbeginn wer kommt.

Meine Frage, kann man die korrekte Abwicklung nach §99 überhaupt machen ohne die Person namentlich schon zu kennen?
Oder wäre eine korrekte Information an uns erst möglich wenn Name etc. bekannt sind? In dem Fall wäre ja die Frist von einer Woche oft nicht einzuhalten.

Danke und Viele Grüße
Kristin