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Ankündigung eines Mitarbeitergesprächs zwecks Kündigung

K
Katha
Jan 2018 bearbeitet

Neu hier - und direkt eine weitere Frage..... :-)

Früher war es doch so, dass einem Mitarbeiter dem (betriebsbedingt) gekündigt werden muss, drei oder vier Tage vorher gesagt werden muss, dass ein Gespräch mit ihm stattfindet....ist das richtig und heute auch noch so?

Danke & VG

Katharina

96502

Community-Antworten (2)

K
kleiderstange

22.09.2010 um 15:38 Uhr

Das war noch nie so... Betriebsbedingte Kündigungen sind in der regel ordentliche Kündigungen mit kündigungsfristen die sich entweder aus dem Gesetz einem TV oder dem ergeben. Darüber hinaus gibt es keine fristen. Der AG muss auch nicht mit dem MA sprechen... Brief reicht

U
Ulrik

22.09.2010 um 16:00 Uhr

Die einzige Frist, die der AG vor dem Aussprechen der Kündigung einhalten muß, ist die Anhörung des Betriebsrats. Bei normalem Umgangston sollte wohl ein Gespräch geführt werden, ist aber kein Muß.

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