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Kann ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das BRM aus persönlichen Gründen fehlt?

O
Oehmchen
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Ersatzmitglied geladen werden, wenn das BRM aus persönlichen Gründen (Sterbefall in der Familie, nach langer Krankheit wieder Gesund fühlt sich aber für die BR-Arbeit noch nicht gut genug, etc.) nicht an der BR-Situng teilnehmen will oder kann, sich aber im Haus befindet und normal arbeitet?

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Community-Antworten (10)

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monalisa

22.09.2010 um 13:22 Uhr

@Oehmchen, das Betriebsratsmitglied arbeitet ganz normal und ist im Betrieb? Dann hat es zur Sitzung zu kommen! Das sind in meinen Augen faule Ausreden...... Betriebsratsarbeit geht vor vertraglicher Arbeit. Sollte der KollegIN trotz Einladung nicht zur Sitzung erscheinen, sollte es sich überlegen, ob es dieses Ehrenamt weiterhin ausführen möchte oder doch lieber einem Ersatzmitglied Platz machen sollte. Fakt ist jedenfalls, dass ihr kein Ersatzmitglied einladen dürft!

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pfeilenbogen

22.09.2010 um 13:23 Uhr

NEIN geht Nicht! Das BRM hat Mandatspflicht, ein enmaliger Verstoß gegen dies Mandats-/Amtpflicht dürfte keine Folgen haben, aber mehrmals kann zu § 23 führen.

Also, entweder AU (krank) oder BR-Stzung.

K
Kölner

22.09.2010 um 14:57 Uhr

@pfeilenbogen ...man müsste Dich ja glatt fragen, ob Du jemals ein § 23-BetrVG-Verfahren erlebt oder durchgestanden hast. So oft und so inflationär wie Du hier und in anderen freds selbigen Paragrafen forderst und siehst, müsste in vielen BR's Einsamkeit und/oder bald Neuwahlen anstehen, sowie in diversen Gerichten die Zahl der Beschlussverfahren um ein vielfaches angestiegen sein!

P
pfeilenbogen

22.09.2010 um 15:01 Uhr

@ Kölner

Gegenfrage, man müsste sich fragen, wieviele Beschlüsse wegenb fehlerhafter Ladung ungültig sind, weil man eben nicht gehandelt hat, also nicht auch einmal den § 23 bedacht hat.

K
Kölner

22.09.2010 um 15:07 Uhr

@pfeilenbogen Gegengegenfrage: Kennst Du ungültige Beschlüsse oder/und Urteile der letzten Jahre die Deine Annahme belegen?

L
Lotte

22.09.2010 um 15:15 Uhr

pfeilenbogen, Beschlüsse sind ungültig, weil man den 23er nicht bedacht hat? Das würde die Rechtsprechung und das BetrVG sicher revolutionieren. Hier greife ich mal auf einen Vorschlag des anderen Forum züruck: Luzidität überprüfen! ;-)

P
pfeilenbogen

22.09.2010 um 17:49 Uhr

Lotte,

Beschlüsse sind ungültig, weil man den 23er nicht bedacht hat? Das würde die Rechtsprechung und das BetrVG sicher revolutionieren.

Wo bitte habe ich diese geschrieben. Ich habe geschrieben: fehlerhafter Ladung.".. man hat nicht das Thema Mandats-/Amtspflicht bedacht..... und serh großzügig EBRM geladen. Man hätte den § 23 ..somit das Thema Mandats-/Amtspflicht bedenken sollen/müssen und die BRM welche nicht können wollen darauf hinweisen müssen


@Petrus

Ein BRV der Amtspflichtverletzungen der BRM toleriert könnte sich selbst einer schuldig machen. Denn er ist ja für die ordnungsgemäße Ladung und Ablauf der Sitzung verantwortlich.

Aber ja, man muss nicht klagen aber man muss im Sinne und Rahmend es BetrVG handeln.

P
Petrus

22.09.2010 um 18:45 Uhr

Wo steht, dass man sie auf die Amtspflichtverletzung hinweisen oder im Wiederholungsfalle gar klagen muss? Dein geliebter §23(1) ist eine Kannbestimmung!

W
Wetzlaf

22.09.2010 um 20:20 Uhr

pfeilenbogen mach dir nichts daraus. Das ist die übliche Wortklauberei, mit der Lotte ihre weibliche Tücke zum Ausdruck bringt, um Claudius zu Hilfe zu eilen.

L
Lotte

22.09.2010 um 21:45 Uhr

wetzlaf, Deine Beiträge hier sind wirklich überaus wertvoll und man merkt richtig, dass Du die Menschen und die Welt kennst. Klasse ;-)))

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