für eine in mutterschutz gegangene kollegin wurde ein leiharbeiter eingestellt. nach 6 jahren kehrt die kollegin in das unternehmen zurück und muß neu angelernt werden. ist der besagte leiharbeiter dazu verpflichtet, seine nachfolgerin einzuarbeiten oder kann er das den betriebseigenen mitarbeitern überlassen? er wird das unternehmen mit ende der einarbeitung verlassen.