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Leiharbeiter soll seinen Nachfolger im Unternehmen einarbeiten

P
plumps
Jan 2018 bearbeitet

für eine in mutterschutz gegangene kollegin wurde ein leiharbeiter eingestellt. nach 6 jahren kehrt die kollegin in das unternehmen zurück und muß neu angelernt werden. ist der besagte leiharbeiter dazu verpflichtet, seine nachfolgerin einzuarbeiten oder kann er das den betriebseigenen mitarbeitern überlassen? er wird das unternehmen mit ende der einarbeitung verlassen.

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Community-Antworten (2)

D
Dielöwin

22.09.2010 um 11:35 Uhr

Hallo plumps, verstehe ich daß jetzt richtig... ihr habt den LA die letzten 6 Jahre bei euch beschäftigt ?

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pfeilenbogen

22.09.2010 um 11:58 Uhr

Der Leiharbeitnehmer MUSS die ihm zugewisene Arbeit verrichten, sofern sie nicht gegen Gesetze verstößt. Die Weigerung hat die FRISTLOSE Kündigung im Verleiher (Heimatbetrieb) zur Folge, Grund Arbeitsverweigerung.

Zugegeben es ist "blöd" wenn man einen Job hat und weis, dass man diesen nicht mehr machen kann weil man selber seinen Nachfoger, könnte übrigens auch ein anderer Leiharbeitnehmer sein, einarbeiten muss. Also in die Lage versetzen muss IHN zu ersetzen.

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