Erstellt am 22.09.2010 um 09:35 Uhr von Dielöwin
Hallo plumps, verstehe ich daß jetzt richtig... ihr habt den LA die letzten 6 Jahre bei euch beschäftigt ?
Erstellt am 22.09.2010 um 09:58 Uhr von pfeilenbogen
Der Leiharbeitnehmer MUSS die ihm zugewisene Arbeit verrichten, sofern sie nicht gegen Gesetze verstößt. Die Weigerung hat die FRISTLOSE Kündigung im Verleiher (Heimatbetrieb) zur Folge, Grund Arbeitsverweigerung.
Zugegeben es ist "blöd" wenn man einen Job hat und weis, dass man diesen nicht mehr machen kann weil man selber seinen Nachfoger, könnte übrigens auch ein anderer Leiharbeitnehmer sein, einarbeiten muss. Also in die Lage versetzen muss IHN zu ersetzen.