Erstellt am 08.09.2021 um 09:33 Uhr von Kjarrigan
vielleicht hilft das
https://www.thorsten-blaufelder.de/2020/08/betriebsrat-arbeitgeber-sprache-dornhan-rottweil/
daraus: So müssten etwa Erklärungen des Arbeitgebers in Schrift- oder Textform zumindest dann in deutscher Sprache verfasst sein, wenn Betriebsratsmitglieder die vom Arbeitgeber befürwortete Fremdsprache nicht beherrschen. Entscheidend sei, dass die Texte in deutscher Sprache beim Betriebsrat ankommen.
Erstellt am 08.09.2021 um 10:20 Uhr von Thomas63
Betriebsvereinbarungen die den MA betreffen müssen in irgendeiner Form diesem auch zugänglich sein. z.B. BV zu Arbeitszeiten, Ordnung und verhalten im Betrieb usw. Können alle MA/innen soweit fließend Englisch? Man sollte beachten das die eigenen MA die Inhalte verstehen können. Was spricht dagegen die BV in Deutsch zu schreiben und der AG läßt sie in Englisch übersetzen.
Ich arbeite auch in einem großen Amerikanischen Konzern, manchmal will auch unser AG nicht das die Amerikaner alles mitbekommen, damit keine dummen Fragen aufkommen.
Erstellt am 08.09.2021 um 10:25 Uhr von Relfe
wäre es nicht wichtiger für eine korrekte Übersetzung zu sorgen, als sich darüber zu streiten ob man von englisch--> deutsch oder deutsch--> englisch übersetzt?
Dass die BV in deutsch zur Verfügung stehen scheint ja geklärt zu sein.
Erstellt am 08.09.2021 um 11:17 Uhr von stehipp
Sehe es wie Relfe.
Wichtiger wäre mir, dass die Übersetzung von einem Profi (evtl. Dolmetscher) vorgenommen wird, damit es hier nicht zu Fehlern kommt.
Könnte mir auch vorstellen, dass man beide Varianten (deutsch/ englisch) in eine BV aufnimmt und unterschreibt.
Erstellt am 08.09.2021 um 12:08 Uhr von Challenger
Zitat stehipp :
Sehe es wie Relfe.
Wichtiger wäre mir, dass die Übersetzung von einem Profi (evtl. Dolmetscher) vorgenommen wird, damit es hier nicht zu Fehlern kommt.
Ob man unbedingt einen Dolmetscher braucht, ist für mich nicht zwingend.
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Erstellt am 08.09.2021 um 12:22 Uhr von Kjarrigan
hallo challenger - ich schätzte genau darum geht es aber
natürlich könnten man sagen ist doch Jacke wie Hose ob ich die BV
erst in Englisch und dann in Deutsch übersetze oder erst in Deutsch schreibe und dann ins Englische übersetzte.
Dabei wird es aber - gerade auch im Arbeitsrecht - Nuancen geben, die evtl. Sinnverzerrendt sind oder noch stärker auslegbar sind.
Als BR würde ich daher immer die Deutsche BV nehmen und die prüfen.
Ich glaube auch das vor dem ArbG der Deutsche Richter wenig Interesse an einer durch das Internet übersetzten BV hat.
Erstellt am 08.09.2021 um 12:41 Uhr von Challenger
Zitat Kjarrigan :
...........aber natürlich könnten man sagen ist doch Jacke wie Hose ob ich die BV
erst in Englisch und dann in Deutsch übersetze oder erst in Deutsch schreibe und dann ins Englische übersetzte.
Nein. Es ist keineswegs Jacke wie Hose, in welcher Reihenfolge die Übersetzung vorgenommen wird. Als BR würde ich selbsverständlich auf die deutsch/engliche Übersetzung beharren.
Du hast nämlich recht. Denn es kann bei Übersetzungen immer zu sprachlichen Unklarheiten / Nuancen kommen. Deshalb sollten BR'te in der BV festschreiben, dass bei Streitigkeiten die deutsche Fassung gilt.
Erstellt am 08.09.2021 um 13:44 Uhr von xyz68
Wir sind vor einiger Zeit im Konzern dazu übergegangen unsere Konzern-BV , die wir in Deutsch abgeschlossen und unterzeichnet haben, auch in englisch bereitzustellen mit dem Hinweis, dass die deutsche Version die Rechtskräftige ist. Bei uns haben Mitarbeiter nachgefragt.
In meinen Augen wird auch nur so ein Schuh draus. Wer von uns kann schon verhandlungssicher Englisch sprechen? Bei uns sind das eher weniger BR-Mitglieder.
Auf Betriebsebene ist dies kein Thema. Da wird Deutsch gesprochen und die Aushänge des Arbeitgebers erfolgen auch in Deutsch.
Erstellt am 08.09.2021 um 14:49 Uhr von Relfe
am Ende ist es aber ja so: wenn mir als BR das nicht sicher ist, dann unterzeichne ich die BV eben nicht, egal in welcher Sprache.
dasselbe gilt für den AG: wenn er die deutsche nicht unterzeichnen möchte, dann lässt er es halt sein.
Bleibt nur die Möglichkeit ein erzwingbare BV in deutsch dem AG vorzulegen und damit dann zur Einigungsstelle und dann sehen was passiert.
Erstellt am 09.09.2021 um 06:25 Uhr von Agassi0
Ich sehe es hier genauso wie RELFE:
Wenn ihr die BV in Englisch nicht 100%ig versteht oder nachvollziehen könnt, dann unterschreibt ihr halt nicht. Wenn der AG darauf besteht, hilft nur noch der Gang zur Einigungsstelle.
Erstellt am 15.09.2021 um 09:35 Uhr von nicht brauchen
@xyz68
nicht verhandlungssicher sondern auch rechtssicher.
Ganz ehrlich bin ich als in D geborener nicht mal rechtssicher, da die Auslegung der Gesetze extrem kompliziert ist.
Da in Deutsch (und evtl. auch in einer anderen Sprache) vor Gericht sehr kleine Wörter sehr bedeutend sind (obwohl sie fast das gleiche sind) sind Übersetzungen äußerst kompliziert.
Dem Internet so eine Übersetzung machen zu lassen halte ich für sehr bedenklich.
Meine Meinung: Deutsche BV und übersetzen lassen in andere Sprache und die deutsche BV als rechtskräftig festlegen.