Da unsere Betriebsratsbüro in Düsseldorf ist, wir über ganz Deutschland verteilt Betriebsteile in Form von Shops haben, möchte ich wissen, ob ich als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit habe, diese Shops zu besuchen!
Muss ich jedesmal für einen Shopbesuch, der auch schon mal Übernachtungen beinhaltet eine Kostenübernahme anfordern oder kann ich die Shops ohne Zustimmung der GL besuchen? Wir haben z.B. in München 6 Shops und die könnte man an zwei bzw. drei Tagen besuchen um mit dem Personal Vorort mal zu reden.
Auch würde ich gerne wissen, ob der Betriebsrat sich jede in Anspruchnahem eines Anwaltes von der GL kostenmäßig genehmigen lassen muss.