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Besuche in den Shops / Anwaltskosten

Y
Ylenia
Jan 2018 bearbeitet

Da unsere Betriebsratsbüro in Düsseldorf ist, wir über ganz Deutschland verteilt Betriebsteile in Form von Shops haben, möchte ich wissen, ob ich als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit habe, diese Shops zu besuchen! Muss ich jedesmal für einen Shopbesuch, der auch schon mal Übernachtungen beinhaltet eine Kostenübernahme anfordern oder kann ich die Shops ohne Zustimmung der GL besuchen? Wir haben z.B. in München 6 Shops und die könnte man an zwei bzw. drei Tagen besuchen um mit dem Personal Vorort mal zu reden. Auch würde ich gerne wissen, ob der Betriebsrat sich jede in Anspruchnahem eines Anwaltes von der GL kostenmäßig genehmigen lassen muss.

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

21.09.2010 um 16:43 Uhr

Grund/Gründe des Besuches???

P
Petrus

21.09.2010 um 16:43 Uhr

ich als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit habe, diese Shops zu besuchen

Nach §39 kann der BR Sprechstunden einrichten. Dies wäre mit dem ArbGeb abzusprechen. Sollte aber kein Problem sein, wenn das BRM ohnehin aufgrund einer Abteilungsversammlung nach §42(2) in München ist und der ArbGeb die Fahrt- und Hotelkosten nach §40 zahlen muss...

ob der Betriebsrat sich jede in Anspruchnahem eines Anwaltes von der GL kostenmäßig genehmigen lassen muss

kommt drauf an, wofür ihr den Anwalt braucht... Soll er als Sachverständiger für euch tätig werden, ist der ArbGeb mit im Boot (§80(3)BetrVG) Soll er euch schulen (sog. Inhouse-Schulung), solltet ihr auch vorab klären, ob die Honorarkosten im "erforderlichen Umfang" des §40 liegen. Soll er euch in einem Rechtsstreit vertreten (egal ob gerichtlich oder außergerichtlich), dürft ihr die Kosten im Umfang des RVG als erforderlich betrachten und der ArbGeb darf nach §40 zahlen (wenn der Rechtsstreit nicht von vornherein völlig aussichtslos ist). Die Kosten für einen "Staranwalt" mit Stundenhonorar wiederum...

G
gallocampo

22.09.2010 um 13:50 Uhr

re: Anwaltskosten

Wenn ich mir nicht ganz sicher wäre, dann würde ich einfach den (Fach-) Anwalt meiner Wahl anrufen und ihn fragen.

Ich denke, man kann sicher sein, dass der Fachanwalt die korrekten Informationen gibt, da der BR ja "völlig mittellos" ist. Der Anwalt wird am besten wissen, wie er zu seiner Kohle kommt. :)

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