Erstellt am 21.09.2010 um 14:43 Uhr von wahlvst
Grund/Gründe des Besuches???
Erstellt am 21.09.2010 um 14:43 Uhr von Petrus
> ich als Betriebsratsmitglied die Möglichkeit habe, diese Shops zu besuchen
Nach §39 kann der BR Sprechstunden einrichten. Dies wäre mit dem ArbGeb abzusprechen. Sollte aber kein Problem sein, wenn das BRM ohnehin aufgrund einer Abteilungsversammlung nach §42(2) in München ist und der ArbGeb die Fahrt- und Hotelkosten nach §40 zahlen muss...
> ob der Betriebsrat sich jede in Anspruchnahem eines Anwaltes von der GL kostenmäßig
> genehmigen lassen muss
kommt drauf an, wofür ihr den Anwalt braucht...
Soll er als Sachverständiger für euch tätig werden, ist der ArbGeb mit im Boot (§80(3)BetrVG)
Soll er euch schulen (sog. Inhouse-Schulung), solltet ihr auch vorab klären, ob die Honorarkosten im "erforderlichen Umfang" des §40 liegen.
Soll er euch in einem Rechtsstreit vertreten (egal ob gerichtlich oder außergerichtlich), dürft ihr die Kosten im Umfang des RVG als erforderlich betrachten und der ArbGeb darf nach §40 zahlen (wenn der Rechtsstreit nicht von vornherein völlig aussichtslos ist). Die Kosten für einen "Staranwalt" mit Stundenhonorar wiederum...
Erstellt am 22.09.2010 um 11:50 Uhr von gallocampo
re: Anwaltskosten
Wenn ich mir nicht ganz sicher wäre, dann würde ich einfach den (Fach-) Anwalt meiner Wahl anrufen und ihn fragen.
Ich denke, man kann sicher sein, dass der Fachanwalt die korrekten Informationen gibt, da der BR ja "völlig mittellos" ist. Der Anwalt wird am besten wissen, wie er zu seiner Kohle kommt. :)