Erstellt am 27.03.2006 um 13:46 Uhr von Leo
Hi Karola,
der Arbeitsgeber muss die Kosten übernehmen!
gruss,
leo
Erstellt am 27.03.2006 um 14:02 Uhr von Ramses II
Eine einstweilige Verfügung ist hier nicht möglich.
Das einfachste ist, sich an den Fachanwalt für Arbeitsrecht seiner Wahl zu wenden, ihm den Sachverhalt (Wahlanfechtung + fehlende Kostenübernahmeerklärung) darzulegen und ihn um Unterstützung zu bitten. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen diese Problematik sehr gut und verstehen ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Erstellt am 27.03.2006 um 14:48 Uhr von einfachIch
hallo @KAROLA,
da scheint euer "big boss" wohl ehern ein kleines armes licht, und vom lieben herrgott nicht mit zuviel hirnmasse bedacht, zu sein.
wenn er denn überhaupt chancen haben will die wahl anzufechten, warum unterstüützt er dann den br nicht.
also antworten muss der br ja mal schon gar nicht auf die bitte des firmenantalts, der aber offensichtlich auch einen kleinen schuss ..... aber lassen wir das.
ruhig blut, als br einfach weiter arbeiten und wenn mal irgendwann post vom gericht kommt, dann zum anwalt geben. wie hier schon dargelegt, der holt sich dann schon seine kohle und nicht zu knapp.
Erstellt am 27.03.2006 um 18:01 Uhr von AN
Ihr braucht nur in einer BR-Sitzung den Beschluß zu fassen, daß Ihr einen Fachanwalt - möglichst gleich mit Namen benennen - konsultieren wollt. Da der BR als "mittellos" gilt, muß die Firma die Kosten tragen. Genehmigung der GL ist nicht erforderlich.
Erstellt am 27.03.2006 um 19:27 Uhr von Fayence
AN,
ich hoffe, Du hast eine Kommentierung zur Hand. Würdest Du Deine Aussage dann bitte einmal belegen?
Mit bestem Dank im voraus und Gruß
Fayence
Erstellt am 27.03.2006 um 22:12 Uhr von panni
hallo
Wenn das wirklich leitende Angestellte sind haben die kein Recht zu wählen!!!
Erstellt am 27.03.2006 um 22:17 Uhr von Ramses II
Fayence,
bitte versuch erst gar nicht diese Antworten ernsthaft zu hinterfragen...