ÜBERNAHME DER ANWALTSKOSTEN DES NEUEN BETRIEBSRAT NACH WAHLANFECHTUNG?
Wir haben die BR-Wahl hinter uns. Nach der Wahl hat unser Big Boss die Wahl angefochten, weil der Wahlvortsand die leitenden Angestelleten aus der Wahl ausgeschlossen hat. Der Firmenanwalt hat den neuen BR angeschrieben und bitten um Klärung des Sachverhalts. Da wir keine Juristen sind und ehrlich gesagt keine Lust zu antworten haben. Es ist auch zu vermerken, dass die GLeitung immer versucht hat, uns auszutricksen. Aus diesem Grund haben wir die Gleitung gebeten, die Übernahme der BR-Anwaltskosten (Wir wollen einen Anwalt konsultieren() gebeten. Diese hat abgelehnt. Wie sollen wir verfahren. Sollen wir uns die Zustimmung für die Kostenübernahme durch das Gericht einholen? Wie sieht es aus mit einer einstweiligen Verfügung, da die Zeit drängt?
Vielen Dank Allen für viele Antworten. KAROLA
Community-Antworten (7)
27.03.2006 um 15:46 Uhr
Hi Karola, der Arbeitsgeber muss die Kosten übernehmen!
gruss, leo
27.03.2006 um 16:02 Uhr
Eine einstweilige Verfügung ist hier nicht möglich.
Das einfachste ist, sich an den Fachanwalt für Arbeitsrecht seiner Wahl zu wenden, ihm den Sachverhalt (Wahlanfechtung + fehlende Kostenübernahmeerklärung) darzulegen und ihn um Unterstützung zu bitten. Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen diese Problematik sehr gut und verstehen ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
27.03.2006 um 16:48 Uhr
hallo @KAROLA, da scheint euer "big boss" wohl ehern ein kleines armes licht, und vom lieben herrgott nicht mit zuviel hirnmasse bedacht, zu sein. wenn er denn überhaupt chancen haben will die wahl anzufechten, warum unterstüützt er dann den br nicht. also antworten muss der br ja mal schon gar nicht auf die bitte des firmenantalts, der aber offensichtlich auch einen kleinen schuss ..... aber lassen wir das. ruhig blut, als br einfach weiter arbeiten und wenn mal irgendwann post vom gericht kommt, dann zum anwalt geben. wie hier schon dargelegt, der holt sich dann schon seine kohle und nicht zu knapp.
27.03.2006 um 20:01 Uhr
Ihr braucht nur in einer BR-Sitzung den Beschluß zu fassen, daß Ihr einen Fachanwalt - möglichst gleich mit Namen benennen - konsultieren wollt. Da der BR als "mittellos" gilt, muß die Firma die Kosten tragen. Genehmigung der GL ist nicht erforderlich.
27.03.2006 um 21:27 Uhr
AN, ich hoffe, Du hast eine Kommentierung zur Hand. Würdest Du Deine Aussage dann bitte einmal belegen?
Mit bestem Dank im voraus und Gruß Fayence
28.03.2006 um 00:12 Uhr
hallo
Wenn das wirklich leitende Angestellte sind haben die kein Recht zu wählen!!!
28.03.2006 um 00:17 Uhr
Fayence,
bitte versuch erst gar nicht diese Antworten ernsthaft zu hinterfragen...
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