W.A.F. LogoSeminare

Seminar/ Verhinderunsgrund

M
Mcboy88
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ende Juni besuche ich wie wir per Beschluss gefasst haben ein Seminar. Nun will der AG das ich ein näheres besuche. Zu diesem Termin bin ich verhindert. (KBR Sitzung und Hochzeit) wir bleiben dabei, dass ich das Seminar besuche, welches wir ausgewählt haben. Der AG ist der Meinung das ich mit den oben genannten Gründen nicht verhindert sei und er dadurch Kosten spart. Das ist doch Quark. Unser Beschluss geht vor und es entsteht keine finanzielle Schädigung durch das Seminar welches er “ablehnt“ welche Gründe kann ich denn noch nennen? Sind schon drei Schreiben mit Argumente hin und her geschickt worden.

32305

Community-Antworten (5)

D
DummerHund

28.05.2018 um 23:16 Uhr

Ihr habt als eigenständiges und vom AG unabhängiges Gremium einen Beschluss gefasst. Punkt. Dieser ist erstmal gültig. Hat der AG Einwände, kann er sich je nachdem wie er seine Einwände formuliert an das Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden. Ihr seit hier nicht in der Pflicht seine gegebenen Einwände zu widerlegen.

M
Mcboy88

29.05.2018 um 00:03 Uhr

Korrigiere mich bitte, aber bei zeitlichen Einwände muss er die Est. anrufen, bei welchen wendet sich der AG an das Arbeitsgericht? Wir waren bemüht ein Seminarort zu wählen, welches für alle am besten scheint. Bis Ende September auf ein Seminarort zu warten , welches näher ist, sehe ich auch nicht ein. Brauche jetzt Basiswissen..

C
celestro

29.05.2018 um 00:41 Uhr

Bei rechtlichen Fragen wäre das Arbeitsgericht zuständig. Also wenn er z.B. der Meinung wäre, er müsse laut Gesetz niemanden zu Schulungen lassen (was blödsinnig wäre).

Ihr habt alles richtig gemacht und solltet dabei bleiben.

M
Mcboy88

29.05.2018 um 01:09 Uhr

Das werden wir, danke.

G
ganther

29.05.2018 um 01:58 Uhr

Der AG wird aber kaum das Arbeitsgericht bemühen. Warum auch. Das wird wohl der BR machen müssen, wenn es danach um die Kohle oder Arbeitszeit geht.....

Ihre Antwort

Verwandte Themen