Einzelnachweis Firmenhandy mitbestimmungspflichtig
Der AG möchte wegen Verdacht auf unerlaubten privaten Nutzung eines Firmenhandys Einzelnachweise einsehen. Ist der BR Mitbestimmungspflichtig ? Muss der BR dazu einen Beschluss fassen ??
Danke Petrus für die hilfreiche Antwort !!!!!!!!
Community-Antworten (1)
21.09.2010 um 16:56 Uhr
Der BR ist schon bei der Frage, ob es die EVN überhaupt gibt, in der Mitbestimmung nach §87(1) Nr.6 BetrVG Also schnellstens eine BV zu dem Thema, in der ihr dann auch festlegen könnt, unter welchen Bedingungen die EVN ausgewertet werden dürfen (Wann ist der Verdacht begründet? Ab 10% über dem Durchschnitt? Oder erst ab 20%? Oder 50€ mehr als der Rest?). Natürlich steht da auch drin, dass der BR bei der Auswertung dabei ist... Muster-BV dazu darfst Du selber googeln!
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