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Ablehnung betriebsbedingte Kündigug

W
Walhelfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! ein Mitarbeiter einer 1-Personen-Abteilung soll betriebsbedingt gekündigt werden, da die Abteilung aufgelöst werden soll. "Auflösung" der Abteilung heisst in diesem Fall aber nur, dass jetzt eine andere Abteilung die Arbeit übernimmt, d.h. die MA haben kein Interesse an der Auflösung dieser Abteilung weil es Mehrarbeit für viele bedeutet. Darf der AG das? Die Arbeit fällt ja nicht weg...

Wie kann der BR sich jetzt verhalten? Mit welchen Argumenten (Paragraphen) können wir der betriebsbedingten Kündigung die Zustimmung verweigern? Greift hier 102 (3).3? (z.B. MA wird geschult und arbeitet dann in der Abteilung, in die die Arbeit abgegeben wird) Oder der Sozialplan (ist ja nur eine 1-personen-Abteilung ohne Vergleichswerte)?

Danke für eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

21.09.2010 um 10:57 Uhr

Hi,

die Zuweisung von Aufgaben ist Sache des AG. Wenn er die Arbeiten einer 1-Mann-Abteilung einer anderen Abteilung zuweist, kann er das. Die Frage ist aber tatsächlich, was geschieht mit dem Bedarf ander Leistung. Der ist nach wie vor da, zumindest der Bedarf, nicht unbedingt der Bedarf an der Person.

Ihr solltet mal schnellstens prüfen, inwieweit die bisherige Abteilung aktuell ausgelastet ist. Wenn die dortigen Kollegen zu 100% ausgelastet sind, dann ist mit der Kündigung bei diesen anderen Kollegen mit einer erheblichen Benachteiligung zu rechnen. Dies könnt ihr dann als Bedenken äussern, im Hinblick auf Gesundheitsschutz der verbleibenden AN. Auch solltet ihr den AG darauf hinweisen, daß ihr als BR Überstunden, die in Zukunft in der übernehmenden Abteilung anfallen, ablehnen werdet. Dann denkt er evtl über die Kündigung nochmal nach.

Verhindern könnt ihr sie aber nicht. Ihr könnt Bedenken äussern, die sind schriftlich formuliert dem AN mit auszuhändigen, und er muß dann selbst den Klageweg beschreiten.

B
betriebsratten

21.09.2010 um 12:08 Uhr

Ihr könnt sogar noch mehr.....

Z. B. dem AG signalisieren, dass zukünftige Überstundenmeldungen ALLER Abteilungen genauer begrünet werden müssen...und der Betriebsrat hakt dann immer noch mal nach weil er das eine oder andere nicht versteht.

Damit verbunden ist doch auch eine Änderung der Betriebsorganisation...Mitbestimmung!

Gabs oder gibt es Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz? Öfter mal hinschauen....

Dem Arbeitgeber einfach mal klarmachen dass er zukünftig Steine statt Brot fri....

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