Ordentliche Kündigung
Hallo und guten Abend Eilt!!!
Unser BR hat am Freitag eine ordentliche Kündigug auf den Tisch bekommen, in welcher der Begriff einvernehmlich steht. Ich BRV wollte den Betroffenen fragen, ob das alles seine Richtigkeit hat und musste feststellen, dass er für eine Woche im Urlaub ist. Wir haben ja nur eine Woche Zeit um uns dazu zu äußern. Kann man diese Frist um ein oder zwei Tage verlängern? Ich kann diesen Mann nicht telefonisch erreichen und wir wollen auch nichts falsch machen.
Community-Antworten (6)
22.11.2010 um 20:16 Uhr
ganz einfach widersprecht der Kündigung! Dann liegt es ggf. am Koll. ob er sofern er sie nicht wollte Klage erhebt.
22.11.2010 um 21:47 Uhr
. . . könnte man nicht auch ein paar Dinge finden, über die man erst noch informiert werden möchte, ehe man abschließend darüber beraten kann - dabei könnte man doch ein bisschen Fantasie entwickeln - und damit könnte man die Unterrichtungsfrist hinauszögern?
23.11.2010 um 07:53 Uhr
Ihr könnt die Wochenfrist in einvernehmlicher Absprache mit dem Arbeitgeber auch verlängern. Wenn der AG das nicht möchte würde ich auf keden Fall Bedenken anmelden bzw. widersprechen.
23.11.2010 um 09:23 Uhr
@wahlvst Widerspruch? Wurde denn gegen ein Gesetz verstossen? Dazu sind die Infos ein wenig dürftig.
Man kann Bedenken äussern. Allerdings müssen auch diese Bedenken begründet werden.
Was für eine Kündigung ist es denn?? Betriebsbedingt?? Dann prüfen ob der BEdarf an der Arbeitsleistung wirklich wegfällt. Personen- oder Verhaltensbedingt? Dann genau hinschauen, ob Abmahnungen oder dergleichen vorliegen.
Wenn ich hier aber lese, daß die Kündigung einvernehmlich erfolgt, dann stelle ich mir die Frage, warum kein Aufhebungsvertrag gemacht wurde. Wahrscheinlich (könnte ich mir so vorstellen) geht es hier um die Lohnfortzahlung/Weiterbeschäftigung für die Dauer der Kündigungsfrist, weil der An noch nix Neues hat (und weg will??) oder weil eine Abfindung in diesem Jahr noch in die Steuer voll reinfällt.
Egal, sind alles Vermutungen. Aber es bleibt, ein Widerspruch und Bedenken solltet ihr anständig und nachvollziehbar begründen, damit ihr euch nicht unglaubwürdig macht. (Meine Meinung)
23.11.2010 um 10:09 Uhr
Ich BRV wollte den Betroffenen fragen ob das alles seine Richtigkeit hat und musste feststellen, dass er für eine Woche im Urlaub ist.
Dazu ergänzend zu: Ihr könnt die Wochenfrist in einvernehmlicher Absprache mit dem Arbeitgeber auch verlängern.
§102 (2) sagt dazu folgendes: Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören
Soll heißt muss, wenn nicht Gründe dagegen sprechen. Deshalb wird in der h.M. davon ausgegangen, das der AG dem BR eine Fristverlängerung zugestehen muss, wenn der anzuhörende AN innerhalb der Frist nicht erreichbar ist. Das Gesuch des BR nach Fristverlängerung in dieser Situation abzulehnen ist u.U. rechtsmissbräuchlich und macht in diesem Fall das Anhörungsverfahren unwirksam. (DKK Rn. 175 zu §102 BetrVG)
Aber ganz ehrlich? Beherzigt einfach den Rat von wahlvst. Ein Widerspruch (so er denn zulässig ist) verbessert die Position des AN im Kündigungsschutzprozess und hindert den AG trotzdem nicht zu kündigen....
23.11.2010 um 12:02 Uhr
Auch ich sehe es so. Wenn ihr den AN nicht erreichen könnt, widersprecht der Kündigung. Wenn das mit dem Kuschelmuschel stimmt, wird der AN eh keinen Kündigungsschutzprozess anstrengen, und selbst wenn, wird sich dann da verglichen...
Verwandte Themen
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
ÄlterUnser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
Ordentliche Kündigung in der Probezeit
ÄlterUnser Gremium hat die Anhörung zu einer ordentliche Kündigung nach 5 1/2 Monaten Probezeit erhalten. Sowohl der Personaldisponent als auch der Betroffenene waren überrascht, zumal vorher nie über mögl
Frsitlose Kündigung!
Älterwir haben heute eine anhörung für eine fristlose kündigung erhalten - hilfsweise gleich mit für eine ordentliche. für die fristlose bleiben ja 3 tage, für die ordentliche 7 tage zeit. kann man z
Personenbedingte Kündigung bei Alkoholkrankheit - Wie können wir als Betriebsrat auf diesen Antrag reagieren?
ÄlterHallo, wir haben eine ordentliche, personenbedingte Kündigung für eine Mitarbeiterin in den BR bekommen. Diese Mitarbeiterin hat bereits 2 mal gegen die Betriebsordnung "Alkoholmissbrauch" verstoß
Außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung
ÄlterHallo Zusammen, Aufgrund angeblicher Schlägerei hat mich der Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von der Arbeit freigestellt. Eine Woche später erhielt ich die fristlose Kündigung u