W.A.F. LogoSeminare

BR Wahl 2018

N
Nikmori
Apr 2018 bearbeitet

Ein Kollege der zum 31.03.2018 einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen Unterschrieben hat, möchte jetzt für den Betriebsrat kandidieren. Wahl ist am 12.03.2018 Kann dieser so einer Kündigug entgehen ? Darf er überhaupt noch kandidieren und gewählt werden ?

73403

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

22.01.2018 um 17:34 Uhr

Wieso sollte der Arbeitgeber ihn jetzt noch kündigen wollen? Am 31.03. ist er doch sowieso weg.

Ja, er darf kandidieren und auch gewählt werden. Möglicherweise kann er aber sein Amt gar nicht mehr antreten.

C
celestro

22.01.2018 um 19:38 Uhr

Hoffentlich fragt den mal jemand, was er in den paar Tagen im Amt überhaupt noch erreichen will. Lächerlich !

E
Erbsenzähler

23.01.2018 um 09:38 Uhr

Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Aufhebungsvertrag!!!

Nur wenn er beweisen kann, dass er unter Druck zur Unterschrift gesetzt wurde. Dann kann er den Aufhebungsvertrag anfechten.

Ihre Antwort