Vorgehensweise bei Verstoß gegen BV
Hallo, wie ist die Vorgehensweise wenn AN wiederholt gegen eine BV verstoßen und der AG nichts unternimmt? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (10)
08.09.2021 um 09:42 Uhr
Beschlussfassung zur Aufforderung an den ArbGeb die BV einzuhalten. Sollte er dies nicht tun, Beschlussfassung zur Beauftragung eines RA zur Wahrnehmung der Interessen des BR. -> Einleitung eines Beschlussverfahrens am ArbG zur Umsetzung der BV. Hin und wieder reicht aber auch ein netter Brief eines Ra an den ArbGeb damit er sich an BVen hält.
08.09.2021 um 13:00 Uhr
Es wäre gut wenn du ein Beispiel gibst um das zu beurteilen und als was fragst du? Mitarbeiter, BR-Mitglied, Arbeitgeber? Es gibt auch Verstösse da würde ich als BR nichts machen.
08.09.2021 um 22:34 Uhr
@takkus
Du hast schon verstanden, dass sich hier AN nicht die BV halten, ja?
09.09.2021 um 08:57 Uhr
Ja. Und? .....
09.09.2021 um 09:14 Uhr
@ celestro
ich stimme da takkus zu, denn der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und ist für die Umsetzung der BV verantwortlich.
09.09.2021 um 19:33 Uhr
@Thomas63 Bin BR-Mitglied und es geht um die Einhaltung der Arbeitszeit zu der es eine BV gibt an die sich manche AN nicht halten und sie verstoßen auch gegen das ArbZG da sie immer wieder über 10 Std. Arbeitszeit kommen.
10.09.2021 um 09:28 Uhr
@CD1970 Der Arbeitgeber ist hier im Zugzwang. Es kann übrigens für ihn teuer werden, wenn er eine Überschreitung der maximal zulässigen Arbeitszeit einfach unkommentiert zulässt.
10.09.2021 um 10:28 Uhr
Immer noch keine Antwort von celestro.
Tja, da haben wir ja einen der Klassiker! ->->->
ArbGeb und BR haben sich in dieser BV vermutlich auf das Procedere zum Umgang mit Mehrarbeit/ Überstunden geeinigt. Nun gibt es aber MA die meinen, ohne sie läuft in der Firma Garnichts und sie müssen 10 Stunden und mehr am Tag keulen. Das es auch ohne diese MA geht wird man dann sehen, wenn sie mehrere Monate wegen Burn out ausfallen. Die MA machen also freiwillig Überstunden. Der BR geht zum ArbGeb und bemängelt dies, denn in der ist es anders geregelt. Wie auch immer-> anscheinend aber nicht so wie es praktiziert wird. Der ArbGeb guckt wie ein Schwein wenn es blitz und sagt: "Das machen die doch aber freiwillig." Wie wir aber wissen, sind auch freiwillige Überstunden mitbestimmungspflichtig. Der BR antwortet: "Kann sein, aber das Vorgehen ist in der BV anders geregelt. BV´en gelten zwingend und unmittelbar." Also könnte so vorgegangen werden wie in meinem Post vom 08.09.2021 um 07:42 Uhr.
Alter Spruch: manchmal muss man die Arbeitnehmer auch vor sich selbst schützen. Der BR wird sich bei der Regelung zur Arbeitszeit und zu Überstunden etwas gedacht haben. Die Gesunderhaltung ist bei solchen BV sicher auch mit ein Argument.
10.09.2021 um 11:42 Uhr
"Immer noch keine Antwort von celestro."
Sorry, es soll Leute geben, die noch was anderes zu tun haben, als dieses Forum. Ich hätte grundsätzlich erst einmal geschaut, um was es überhaupt geht, bevor ich die Sache derart an den AG "adressiere". Aber jetzt ist das Thema ja "auf dem Tisch".
Und der Hinweis von xyz68
"denn der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und ist für die Umsetzung der BV verantwortlich."
ist auch nicht schlecht. ;-)
10.09.2021 um 11:55 Uhr
Moin celestro.
Ich glaube, ich bin hier weniger unterwegs als Du. ?
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