Erstellt am 20.09.2010 um 16:51 Uhr von wahlvst
Nein, nur das IA könnte wegen groben Amtsfehlern oder Pflichtverletzungen dem Schwerbehindertenverteter das Mandat entziehen. Ansonst könnte man nur prüfen ob rechtlich vorwerfbares Fehlverhalten vorliegt und dann das ArbG bemühen.
Doch welche nachweislich falsche Infos aus BR Sitzungen verbreitet er denn?