Bisher hat unser Betrieb ein Schwerbehindertenvertreter.
Die Zahl der betreffenden Personengruppe ist 6.
Vertretungsweise für den Schwerbehindertenvertreter hat BR zur Wahlversammlung am 22.November, eingeladen. Nun widerspricht der AG der Wahl, weil 2 Mitarbeiter unwiderruflich freigstellt sind. Die Freistellungsperioden sind bis zum 31.12.2010, resp. 31.03.2011.
AG begründet Ablehnung damit, dass beide Mitarbeiter nicht mehr im Betrieb eingegliedert sind und deshalb die Zahl von 5 Personen unterschritten wird.
Was ist jetzt maßgebend, und ist bei uns die Voraussetzung für einen SBV-Wahl noch gegeben?