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Beschluss des Arbeitsgerichts

A
albdonar
Jan 2018 bearbeitet

Bei unserer Betriebsversammlung hat die BRV, ein Urteil verkündet, obwohl der Beschluss des Arbeitgerichtes noch gar nicht vorliegt.

4.595029

Community-Antworten (29)

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pfeilenbogen

19.09.2010 um 23:33 Uhr

Wenn er nichts falsches gesagt hat ist es doch OK. Er kennt vielleicht aus der Verhandlung oder vom Anwalt schon das Urteil

Wenn er faskches gesagt hat kann es sehr dumm aussehen, wenn das schriftl. Urteil vorliegt.

A
albdonar

19.09.2010 um 23:47 Uhr

@pfeilenbogen, Wenn er faskches gesagt hat kann es sehr dumm aussehen, wenn das schriftl. Urteil vorliegt.

sie hat aber gelogen, was das Urteil angeht und bewusst etwas falsches gesagt. Auch ich habe noch keinen Bescheid bekommen, ebenso wenig wie mein Rechtsanwalt.

N
nicoline

20.09.2010 um 00:01 Uhr

albdonar, was genau ist denn jetzt Deine Frage?

A
albdonar

20.09.2010 um 00:06 Uhr

@nicoline, dass die BRV wissentlich die Unwahrheit sagt, da der Beschluss noch gar nicht vorliegt und den Arbeitnehmern eine Lüge auftischt. Meine Frage: Was kann man dagegen machen und ist das rechtens?

L
Lotte

20.09.2010 um 00:08 Uhr

albdonar, sorry, Du fragst hier ernsthaft, ob es rechtens ist, dass eine BRV die Unwahrheit sagt? Was man dagegen machen kann? Die Wahrheit sagen und die Lüge aufdecken.

A
albdonar

20.09.2010 um 00:14 Uhr

@lotte, das habe ich gemacht und die BRV in der Versammlung, darauf hingewiesen, dass sie lügt. Wie kann ich gesetzlich gegen ihr vorgehen?

A
albdonar

20.09.2010 um 00:24 Uhr

@pfeilenbogen, es hat mit der Frage zu tun, die Du in Antwort 159727 gegeben hast. Habe Dich schon mal danach gefragt, aber leider hast Du nicht mehr geantwortet.

P
pfeilenbogen

20.09.2010 um 00:35 Uhr

albdonar

Den BAG Beschluss, das alle BRM das Raecht haben ALLLE BR-Unterlagen incl. Mails einzusehen steht doch im Web und kann man dort finden und ausdrucken, wenn es darum geht

K
Kölner

20.09.2010 um 00:52 Uhr

@albdonar Der geneigte Leser wird hier, in diesem Forum, ja immer mal wieder überrascht, wie leidensfähig ein Mensch sein kann. In Deinem Fall muss man sich aus meiner Sicht mehr denn je ernsthafte Gedanken machen, wie lange Du das alles noch aushalten kannst. Du schilderst immer und immer wieder Dinge von Deinen Mitstreitern des BR, die dazu angetan sind, entweder zu verzweifeln oder den gesunden Menschenverstand zu verlieren.

Mal eine ernsthafte Frage: Was denkst Du denn, wie das alles weitergehen/sich ergeben wird bei Euch im BR?

D
DerAlteHeini

20.09.2010 um 02:51 Uhr

albdonar Aufgrund ihres Amtes als BRV vertritt sie auch den BR vor dem Arbeitsgericht. Ist der BR beteiligter in einem Verfahren, so wird die BRV bei der Urteilsverkündung anwesend gewesen sein. Das schriftliche Urteil/Beschluss des Gerichts wird nachträglich mit Begründung den Beteiligten zugestellt. Somit kann sie durchaus die Wahrheit gesagt haben.

A
albdonar

20.09.2010 um 07:32 Uhr

@DerAlteHeini, sehr Witzig, auch ich war anwesend,warum glaubst Du, habe ich die Frage ge-stellt ??? Weil es eben nicht die Wahrheit ist .

A
albdonar

20.09.2010 um 08:44 Uhr

@pfeilenbogen, das war Deine AW und genau hierum geht es auch vor dem Arbeitsgericht

Antwort 19 Erstellt am 30.07.2010 um 22:02 Uhr von pfeilenbogen 159727 Ich hätte dazu noch einige Fragen. Wo steht das explizit?

L
Lotte

20.09.2010 um 11:17 Uhr

Hallo albdonar, es kommt mir ein wenig vor wie eine Neverendingstory. Wenn ich mich recht erinnere wurden die Freistellungen bei Euch per Mehrheitsbeschluss mit einer Liste gewählt? Und das Verhältnis wäre eigentlich so, dass Eure Liste aufgrund wenig Mandate gar keine Freistellung nach D'Hondt zustehen würde? Dann nützt pfeilenbogens Beitrag 159727 Dir nämlich rein gar nichts.

A
albdonar

20.09.2010 um 11:31 Uhr

@lotte, da wir Anspruch auf 4 Freistellungen haben, aber nur lt. der BRV und des GF 2 Teilfreistellungen a 4 Std. in einem Gespräch untereinander ausgemacht wurde, würde uns selbst nach DeHondt weitere Freistellungen zustehen. Frage einfach Rainer, es ist eine Neverendingstory, da mein Kollege und ich bei jeder Gelegenheit in unserer BR-Arbeit behindert werden. Lt. des Richter stehen uns 4 Vollfreistellungen a 178Std. zu, da wir aber nur nachts zwischen 2-4 Std. arbeiten, kannst Du Dir selbst ausrechnen, was uns zusteht und was nicht. Nur was wir rechtlich gegen die BRV unternehmen können, weil sie eben die Unwahrheit sagt, da gehst Du gar nicht darauf ein.

L
Lotte

20.09.2010 um 12:11 Uhr

albdonar, wir werden aber doch hier im Forum niemals Eure Probleme lösen können. Dazu sind Deine Informationen auch häufig zu rudimentär und selbst wenn es anders wäre, kann das nur jemand mit Euch gemeinsam vor Ort.

Was soll ich denn auf die Unwahrheiten eingehen? Wählt sie ab! Aber dazu fehlt Euch die Mehrheit. Bloßgestellt vor der BetrVers hast Du sie anscheinend schon, was willst Du mehr machen? Die Gewerkschaft, die ein 23er Verfahren anstreben könnte, steht anscheinend nicht hinter Euch, 25% des Gremiums auch nicht...

Wie war noch die Mandatsverteilung im Gremium? 4:13?

A
albdonar

20.09.2010 um 12:18 Uhr

@lotte, wir werden aber doch hier im Forum niemals Eure Probleme lösen können. Das verlangt auch keiner, aber wirkliche Hilfe kommt nur von einem einzigen: RAINER.

Wie war noch die Mandatsverteilung im Gremium? 4:13? richtig, aber gibt es nicht einen § wo nur 3 benötigt werden oder irre ich mich hier.

Die Gewerkschaft, die ein 23er Verfahren anstreben könnte, steht anscheinend nicht hinter Euch, 25% des Gremiums auch nicht... richtig, die Gwerkschaft nicht und auch das Gremium nicht, denn die haben auch die Wahl untereinander abgemacht, aber.... vielleicht ist ein viertel der Belegschaft dazu bereit.

N
nicoline

20.09.2010 um 12:58 Uhr

Hallo albdonar, ich schließe mich Lottes Ausführungen an. Wenn Du rechtlich etwas unternehmen möchtest, müsste Dir doch Dein Rechtsbeistand viel besser helfen können, als wir hier. Und wenn ich mir die Mandatsverteilung in Eurem Gremium ansehe, dann kommen ziemliche Zweifel in mir auf, ob das mit dem 1/4 der Belegschaft klappen wird. Schlussendlich solltest Du wirklich überlegen, ob Du Dir dieses Drama/Chaos noch weiter zumuten willst, bis Du vielleicht tatsächlich den Verstand verlierst. Ich wünsche Dir alles Gute.

A
albdonar

20.09.2010 um 13:12 Uhr

@nicoline, einen Anfang haben mein Kollege und ich schon nach der Betriebsvers. unternommen, die Leute haben begriffen, was hier läuft. Sie haben uns ermutigt, nicht aufzugeben und weiterzumachen. Sie sind auch bereit, uns mit ihrer Unterschrift zu helfen.

Schlussendlich solltest Du wirklich überlegen, ob Du Dir dieses Drama/Chaos noch weiter zumuten willst, bis Du vielleicht tatsächlich den Verstand verlierst. Habe ich auch überlegt, aber Leute aus dem DGB und KAB haben mich dazu bewogen, weiterzumachen. Rechtsschutzantrag an die Gewerkschaft, wurde abgelehnt. Gibt es keine Möglichkeit, den § mit nur 3 MA zu ziehen? Danke für Deine Wünsche

L
Lotte

20.09.2010 um 13:33 Uhr

albdonar, bei einem Verhältnis von 13:4 könnt Ihr auf eine Freistellung pochen oder zwei Teilfreistellungen, wobei da die Verteilung strittig sein kann, da es hier wieder der Mehrheit des BR bedarf.

Vielleicht bringt dieses Urteil vom LAG Baden Würtemberg etwas Licht in die Sache? http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&verfahrensart=Alle+Verfahrensarten&sid=a0b34b9acd8b51b703fc1b9dc0613112&nr=9754&pos=0&anz=1

Du glaubst ernsthaft, ein 1/4 der Beschäftigten zum Klagen bewegen zu können? Wenn Du das schaffen solltest, kaufe ich mir extra einen Hut um ihn vor Dir zu ziehen.

A
albdonar

20.09.2010 um 13:42 Uhr

@Lotte, bestell ihn schon mal :-)))

L
Lotte

20.09.2010 um 13:54 Uhr

albdonar, 400 MA, die gemeinsam klagen? Ich warte mit Spannung.

K
Kölner

20.09.2010 um 14:46 Uhr

@albdonar ...ich bezweifle zudem, dass es Sinn macht, die gute (Hintergrund-)Arbeit eines TN dieses Forums so herauszustellen. Ich bin mir fast sicher, dass dieser das nicht wollen würde.

A
albdonar

20.09.2010 um 15:11 Uhr

Kölner, genau die Art Kommentar habe ich gebraucht und nicht anders erwartet von Dir:-))

L
Lotte

20.09.2010 um 19:36 Uhr

albdonar, was erwartest Du Dir eigentlich hier? Ich verstehe es einfach nicht. Du fragst, ob eine BRV lügen darf, Du fragst ob man rechtlich dagegen vorgehen kann. Wenn wir antworten, dann werden wir damit konfrontiert, dass unsere Antworten nicht die Hilfe ist , die Du benötigst (oder es ist gerade die Antwort, die Du erwartet hast, was ja an sich schön ist, aber irgendwie doch nicht so klingt)

Vielleicht kannst Du mal ganz konkret schildern um was es geht und was Du Dir eigentlich erhoffst. Ich weiß nämlich auch gar nicht, worauf Du ein 23er Verfahren begründen willst. Auf die Lüge der BRV? Und wenn das ArbG noch nicht entschieden hat, wieso Du dann die Entscheidung nicht einfach abwartest?

A
albdonar

20.09.2010 um 22:19 Uhr

Lotte, konkret habe ich es schon oft genug geschildert und eigentlich müsstest Du wissen um was geht. Dass ein 23er Verfahren sehr wohl hier zutrifft: Betriebsratsbehinderung, Beeinflussung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Vorteilnahme und einiges mehr.

L
Lotte

20.09.2010 um 22:35 Uhr

albdonar, hast Du eigentlich das Gefühl, dass Du eine Huld gewährst, indem Du hier um Hilfe bittest? Anders kann ich mir die Art Deiner Antworten kaum erklären.

Und wenn Du so genau weißt, dass ein 23er Verfahren berechtigt ist und dass Du 400 MA mobilisieren kannst, na dann los! ;-)

A
albdonar

20.09.2010 um 22:58 Uhr

@Lotte, hast Du eigentlich das Gefühl, dass Du eine Huld gewährst

verstehe ich nicht so genau, was Du damit meinst?

Ich weiß nämlich auch gar nicht, worauf Du ein 23er Verfahren begründen willst.

Ich habe Dir nur einige Verstösse mitgeteilt, nachdem Du nach der Begründung gefragt hast.

Was hat das mit huldigen zu tun?

Danke für Deinen Hinweis in AW 19. :-))

L
Lotte

20.09.2010 um 23:29 Uhr

Das meine ich: "Lotte, konkret habe ich es schon oft genug geschildert und eigentlich müsstest Du wissen um was geht. Dass ein 23er Verfahren sehr wohl hier zutrifft: Betriebsratsbehinderung, Beeinflussung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Vorteilnahme und einiges mehr."

Lies Dir mal diesen ganzen Thread durch, wenn Du da konkrete Schilderungen Deinerseits findest: Respekt!

Falls Du verlangst, dass User hier Deine konkreten Schilderungen aus anderen Threads im Kopf behalten, schätzt Du die Lage etwas falsch ein. Das erinnert mich an Kollegen, die bei 1000 KollegInnen auch immer glauben, dass man ihr Problem vor Monaten noch genau im Kopf hat. (und bei Dir fand ich mich schon richtig gut...)

Wenn Du die Art Deiner Antworten hier in Ordnung findest, dann denkst Du das so, ich denke das nicht.

A
albdonar

20.09.2010 um 23:47 Uhr

Betriebsratsbehinderung= kein Zugang zum BR-Büro, kein Zugang zum BR-Computer darf Mitarbeiter nicht helfen , Beeinflussung= Wahlbeeinflussung durch BR-Kollegen durch tel. Rundruf, die darf auf keinen Fall freigestellt werden, der GF will sie nicht Persönlichkeitsrechtsverletzung,= Lohndaten werden preisgegeben, üble Nachreden durch bewusste falsche Aussagen aus meinen privaten Bereich, Vorteilnahme der BRV= hat keine Freistellung, bekommt laut Abmachung mit dem GF ihre BR-Arbeit als Überstunden bezahlt. Ist das konkret?

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