Erstellt am 19.09.2010 um 21:33 Uhr von pfeilenbogen
Wenn er nichts falsches gesagt hat ist es doch OK. Er kennt vielleicht aus der Verhandlung oder vom Anwalt schon das Urteil
Wenn er faskches gesagt hat kann es sehr dumm aussehen, wenn das schriftl. Urteil vorliegt.
Erstellt am 19.09.2010 um 21:47 Uhr von albdonar
@pfeilenbogen,
Wenn er faskches gesagt hat kann es sehr dumm aussehen, wenn das schriftl. Urteil vorliegt.
sie hat aber gelogen, was das Urteil angeht und bewusst etwas falsches gesagt. Auch ich habe noch keinen Bescheid bekommen, ebenso wenig wie mein Rechtsanwalt.
Erstellt am 19.09.2010 um 22:01 Uhr von nicoline
albdonar,
was genau ist denn jetzt Deine Frage?
Erstellt am 19.09.2010 um 22:06 Uhr von albdonar
@nicoline, dass die BRV wissentlich die Unwahrheit sagt, da der Beschluss noch gar nicht vorliegt und den Arbeitnehmern eine Lüge auftischt. Meine Frage: Was kann man dagegen machen und ist das rechtens?
Erstellt am 19.09.2010 um 22:08 Uhr von Lotte
albdonar,
sorry, Du fragst hier ernsthaft, ob es rechtens ist, dass eine BRV die Unwahrheit sagt?
Was man dagegen machen kann? Die Wahrheit sagen und die Lüge aufdecken.
Erstellt am 19.09.2010 um 22:14 Uhr von albdonar
@lotte, das habe ich gemacht und die BRV in der Versammlung, darauf hingewiesen, dass sie lügt. Wie kann ich gesetzlich gegen ihr vorgehen?
Erstellt am 19.09.2010 um 22:24 Uhr von albdonar
@pfeilenbogen, es hat mit der Frage zu tun, die Du in Antwort 159727 gegeben hast. Habe Dich schon mal danach gefragt, aber leider hast Du nicht mehr geantwortet.
Erstellt am 19.09.2010 um 22:35 Uhr von pfeilenbogen
albdonar
Den BAG Beschluss, das alle BRM das Raecht haben ALLLE BR-Unterlagen incl. Mails einzusehen steht doch im Web und kann man dort finden und ausdrucken, wenn es darum geht
Erstellt am 19.09.2010 um 22:52 Uhr von Kölner
@albdonar
Der geneigte Leser wird hier, in diesem Forum, ja immer mal wieder überrascht, wie leidensfähig ein Mensch sein kann. In Deinem Fall muss man sich aus meiner Sicht mehr denn je ernsthafte Gedanken machen, wie lange Du das alles noch aushalten kannst.
Du schilderst immer und immer wieder Dinge von Deinen Mitstreitern des BR, die dazu angetan sind, entweder zu verzweifeln oder den gesunden Menschenverstand zu verlieren.
Mal eine ernsthafte Frage:
Was denkst Du denn, wie das alles weitergehen/sich ergeben wird bei Euch im BR?
Erstellt am 20.09.2010 um 00:51 Uhr von DerAlteHeini
albdonar
Aufgrund ihres Amtes als BRV vertritt sie auch den BR vor dem Arbeitsgericht. Ist der BR beteiligter in einem Verfahren, so wird die BRV bei der Urteilsverkündung anwesend gewesen sein. Das schriftliche Urteil/Beschluss des Gerichts wird nachträglich mit Begründung den Beteiligten zugestellt. Somit kann sie durchaus die Wahrheit gesagt haben.
Erstellt am 20.09.2010 um 05:32 Uhr von albdonar
@DerAlteHeini, sehr Witzig, auch ich war anwesend,warum glaubst Du, habe ich die Frage ge-stellt ??? Weil es eben nicht die Wahrheit ist .
Erstellt am 20.09.2010 um 06:44 Uhr von albdonar
@pfeilenbogen, das war Deine AW und genau hierum geht es auch vor dem Arbeitsgericht
Antwort 19 Erstellt am 30.07.2010 um 22:02 Uhr von pfeilenbogen 159727
Ich hätte dazu noch einige Fragen. Wo steht das explizit?
Erstellt am 20.09.2010 um 09:17 Uhr von Lotte
Hallo albdonar,
es kommt mir ein wenig vor wie eine Neverendingstory. Wenn ich mich recht erinnere wurden die Freistellungen bei Euch per Mehrheitsbeschluss mit einer Liste gewählt? Und das Verhältnis wäre eigentlich so, dass Eure Liste aufgrund wenig Mandate gar keine Freistellung nach D'Hondt zustehen würde? Dann nützt pfeilenbogens Beitrag 159727 Dir nämlich rein gar nichts.
Erstellt am 20.09.2010 um 09:31 Uhr von albdonar
@lotte, da wir Anspruch auf 4 Freistellungen haben, aber nur lt. der BRV und des GF 2 Teilfreistellungen a 4 Std. in einem Gespräch untereinander ausgemacht wurde, würde uns selbst nach DeHondt weitere Freistellungen zustehen. Frage einfach Rainer, es ist eine Neverendingstory, da mein Kollege und ich bei jeder Gelegenheit in unserer BR-Arbeit behindert werden. Lt. des Richter stehen uns 4 Vollfreistellungen a 178Std. zu, da wir aber nur nachts zwischen 2-4 Std. arbeiten, kannst Du Dir selbst ausrechnen, was uns zusteht und was nicht. Nur was wir rechtlich gegen die BRV unternehmen können, weil sie eben die Unwahrheit sagt, da gehst Du gar nicht darauf ein.
Erstellt am 20.09.2010 um 10:11 Uhr von Lotte
albdonar,
wir werden aber doch hier im Forum niemals Eure Probleme lösen können. Dazu sind Deine Informationen auch häufig zu rudimentär und selbst wenn es anders wäre, kann das nur jemand mit Euch gemeinsam vor Ort.
Was soll ich denn auf die Unwahrheiten eingehen? Wählt sie ab! Aber dazu fehlt Euch die Mehrheit. Bloßgestellt vor der BetrVers hast Du sie anscheinend schon, was willst Du mehr machen? Die Gewerkschaft, die ein 23er Verfahren anstreben könnte, steht anscheinend nicht hinter Euch, 25% des Gremiums auch nicht...
Wie war noch die Mandatsverteilung im Gremium? 4:13?
Erstellt am 20.09.2010 um 10:18 Uhr von albdonar
@lotte, wir werden aber doch hier im Forum niemals Eure Probleme lösen können.
Das verlangt auch keiner, aber wirkliche Hilfe kommt nur von einem einzigen: RAINER.
Wie war noch die Mandatsverteilung im Gremium? 4:13? richtig, aber gibt es nicht einen § wo nur 3 benötigt werden oder irre ich mich hier.
Die Gewerkschaft, die ein 23er Verfahren anstreben könnte, steht anscheinend nicht hinter Euch, 25% des Gremiums auch nicht... richtig, die Gwerkschaft nicht und auch das Gremium nicht, denn die haben auch die Wahl untereinander abgemacht, aber.... vielleicht ist ein viertel der Belegschaft dazu bereit.
Erstellt am 20.09.2010 um 10:58 Uhr von nicoline
Hallo albdonar,
ich schließe mich Lottes Ausführungen an.
Wenn Du rechtlich etwas unternehmen möchtest, müsste Dir doch Dein Rechtsbeistand viel besser helfen können, als wir hier.
Und wenn ich mir die Mandatsverteilung in Eurem Gremium ansehe, dann kommen ziemliche Zweifel in mir auf, ob das mit dem 1/4 der Belegschaft klappen wird.
Schlussendlich solltest Du wirklich überlegen, ob Du Dir dieses Drama/Chaos noch weiter zumuten willst, bis Du vielleicht tatsächlich den Verstand verlierst.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Erstellt am 20.09.2010 um 11:12 Uhr von albdonar
@nicoline, einen Anfang haben mein Kollege und ich schon nach der Betriebsvers. unternommen, die Leute haben begriffen, was hier läuft. Sie haben uns ermutigt, nicht aufzugeben und weiterzumachen. Sie sind auch bereit, uns mit ihrer Unterschrift zu helfen.
Schlussendlich solltest Du wirklich überlegen, ob Du Dir dieses Drama/Chaos noch weiter zumuten willst, bis Du vielleicht tatsächlich den Verstand verlierst.
Habe ich auch überlegt, aber Leute aus dem DGB und KAB haben mich dazu bewogen, weiterzumachen. Rechtsschutzantrag an die Gewerkschaft, wurde abgelehnt.
Gibt es keine Möglichkeit, den § mit nur 3 MA zu ziehen?
Danke für Deine Wünsche
Erstellt am 20.09.2010 um 11:33 Uhr von Lotte
albdonar,
bei einem Verhältnis von 13:4 könnt Ihr auf eine Freistellung pochen oder zwei Teilfreistellungen, wobei da die Verteilung strittig sein kann, da es hier wieder der Mehrheit des BR bedarf.
Vielleicht bringt dieses Urteil vom LAG Baden Würtemberg etwas Licht in die Sache?
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&verfahrensart=Alle+Verfahrensarten&sid=a0b34b9acd8b51b703fc1b9dc0613112&nr=9754&pos=0&anz=1
Du glaubst ernsthaft, ein 1/4 der Beschäftigten zum Klagen bewegen zu können? Wenn Du das schaffen solltest, kaufe ich mir extra einen Hut um ihn vor Dir zu ziehen.
Erstellt am 20.09.2010 um 11:42 Uhr von albdonar
@Lotte, bestell ihn schon mal :-)))
Erstellt am 20.09.2010 um 11:54 Uhr von Lotte
albdonar,
400 MA, die gemeinsam klagen? Ich warte mit Spannung.
Erstellt am 20.09.2010 um 12:46 Uhr von Kölner
@albdonar
...ich bezweifle zudem, dass es Sinn macht, die gute (Hintergrund-)Arbeit eines TN dieses Forums so herauszustellen.
Ich bin mir fast sicher, dass dieser das nicht wollen würde.
Erstellt am 20.09.2010 um 13:11 Uhr von albdonar
Kölner, genau die Art Kommentar habe ich gebraucht und nicht anders erwartet von Dir:-))
Erstellt am 20.09.2010 um 17:36 Uhr von Lotte
albdonar,
was erwartest Du Dir eigentlich hier? Ich verstehe es einfach nicht. Du fragst, ob eine BRV lügen darf, Du fragst ob man rechtlich dagegen vorgehen kann. Wenn wir antworten, dann werden wir damit konfrontiert, dass unsere Antworten nicht die Hilfe ist , die Du benötigst (oder es ist gerade die Antwort, die Du erwartet hast, was ja an sich schön ist, aber irgendwie doch nicht so klingt)
Vielleicht kannst Du mal ganz konkret schildern um was es geht und was Du Dir eigentlich erhoffst.
Ich weiß nämlich auch gar nicht, worauf Du ein 23er Verfahren begründen willst. Auf die Lüge der BRV?
Und wenn das ArbG noch nicht entschieden hat, wieso Du dann die Entscheidung nicht einfach abwartest?
Erstellt am 20.09.2010 um 20:19 Uhr von albdonar
Lotte, konkret habe ich es schon oft genug geschildert und eigentlich müsstest Du wissen um was geht. Dass ein 23er Verfahren sehr wohl hier zutrifft: Betriebsratsbehinderung, Beeinflussung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Vorteilnahme und einiges mehr.
Erstellt am 20.09.2010 um 20:35 Uhr von Lotte
albdonar,
hast Du eigentlich das Gefühl, dass Du eine Huld gewährst, indem Du hier um Hilfe bittest? Anders kann ich mir die Art Deiner Antworten kaum erklären.
Und wenn Du so genau weißt, dass ein 23er Verfahren berechtigt ist und dass Du 400 MA mobilisieren kannst, na dann los! ;-)
Erstellt am 20.09.2010 um 20:58 Uhr von albdonar
@Lotte, hast Du eigentlich das Gefühl, dass Du eine Huld gewährst
verstehe ich nicht so genau, was Du damit meinst?
Ich weiß nämlich auch gar nicht, worauf Du ein 23er Verfahren begründen willst.
Ich habe Dir nur einige Verstösse mitgeteilt, nachdem Du nach der Begründung gefragt hast.
Was hat das mit huldigen zu tun?
Danke für Deinen Hinweis in AW 19. :-))
Erstellt am 20.09.2010 um 21:29 Uhr von Lotte
Das meine ich:
"Lotte, konkret habe ich es schon oft genug geschildert und eigentlich müsstest Du wissen um was geht. Dass ein 23er Verfahren sehr wohl hier zutrifft: Betriebsratsbehinderung, Beeinflussung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Vorteilnahme und einiges mehr."
Lies Dir mal diesen ganzen Thread durch, wenn Du da konkrete Schilderungen Deinerseits findest: Respekt!
Falls Du verlangst, dass User hier Deine konkreten Schilderungen aus anderen Threads im Kopf behalten, schätzt Du die Lage etwas falsch ein. Das erinnert mich an Kollegen, die bei 1000 KollegInnen auch immer glauben, dass man ihr Problem vor Monaten noch genau im Kopf hat. (und bei Dir fand ich mich schon richtig gut...)
Wenn Du die Art Deiner Antworten hier in Ordnung findest, dann denkst Du das so, ich denke das nicht.
Erstellt am 20.09.2010 um 21:47 Uhr von albdonar
Betriebsratsbehinderung= kein Zugang zum BR-Büro, kein Zugang zum BR-Computer darf Mitarbeiter nicht helfen , Beeinflussung= Wahlbeeinflussung durch BR-Kollegen durch tel. Rundruf, die darf auf keinen Fall freigestellt werden, der GF will sie nicht Persönlichkeitsrechtsverletzung,= Lohndaten werden preisgegeben, üble Nachreden durch bewusste falsche Aussagen aus meinen privaten Bereich, Vorteilnahme der BRV= hat keine Freistellung, bekommt laut Abmachung mit dem GF ihre BR-Arbeit als Überstunden bezahlt.
Ist das konkret?