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BR Räumlichkeit

M
mamoulian
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin.

Wir sind 9`er BR Gremium und momentan haben mit BR Räumlichkeit zu kämpfen: Da, eine anliegende Abteilung sich vergrößern muss, sind wir aufgefordert seitens der GL mit unseren Büro umzuziehen. Nun leider, die Büros, die GL uns zu Verfügung stellt sind sehr klein (ca. 18,5 qm). Ein Büro ist es fast sogar gegenüber der Personalabteilung in die 2. Etage und die Erfahrung zeigt uns, dass kein MA wird uns gerne besuchen, wenn sie an PA vorbeilaufen müssen. Der Grund aber für unsere Ablehnung ist die uns angebotenen Größe des Büros. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der GL haben wir selber eine Räumlichkeit vorgeschlagen aber die Antwort ist es, natürlich negativ. Die Beziehen sich nach wie vor auf die Größe des Büro und es wird gemeint: „wir, PA und die GL haben auch so kleine Büros und der BR Vorsitzenden darf keine Extrawünsche haben…“ Wir machen uns nicht vor, hier werden nur die Muskeln gezeigt… jetzt werden wir mit rechtlichen Schritte gedroht und aufgefordert bis … umzuziehen. Wir wissen, dass laut Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 26.02.2007 – 2 BV 4 b/07, dass wir keinen Raum verlangen dürfen aber genauso gut steht in dem o.g. Beschluss, dass Beispiel bei einen 5 Gremium 20 qm zu Verfügung steht. Dazu muss ich noch sagen, dass für die Sitzungen uns einen Konferenzraum zu Verfügung steht. Welchen vernünftigen Ratschlag könnt Ihr uns/mir geben?

Grüße, mamoulian.

1.09504

Community-Antworten (4)

S
Snooker

16.07.2014 um 12:27 Uhr

Macht euch gerade und kämpft die Sache , aufgrund des Beschlusses durch. Ist ein Erfahrungswert ;-)

P
Pjöööng

16.07.2014 um 12:42 Uhr

Auf Beschlüsse von Arbeitsgerichten (erste Instanz) wird man sich in der Regel nicht unbedingt berufen können. Insbesondere nicht, wenn dieser Beschkluss schließlich vom LAG teilweise abgeändert wurde...

Insofern solltet Ihr Euch also eher mit dem Beschluss des LAG befassen. Falls Ihr Euch der Mühe unterzieht, ihn vollständig zu lesen und nicht nur den Leitsatz, dann werdet Ihr feststellen, dass der Anspruch nicht so schwarz/weiß ist. Ein ständig überlassenes Büro von 18,5 m² und die Zurverfügungstellung eines ausreichend großen Konferenzraumes kann demnach schon genügen.

Der Beschluss des LAG gibt übrigens hervorragende Hinweise, wie sich der BR hier am besten positionieren kann.

G
gironimo

16.07.2014 um 16:48 Uhr

um die qm würde ich mich nicht streiten. Insbesondere nicht, wenn diese Räume üblicher Weise im Betrieb in dieser Größe bestehen.

Viel wichtiger und zugkräftiger ist das Argument "direkt neben der Personalabteilung ist abschreckend".

Und auch "der BRV braucht einen größeren Raum", würde ich nicht auf Statusfragen reduzieren. Hier geht es vielleicht viel besser mit dem Argument, dass auch immer wieder Besprechungen mit mehreren Personen machbar sein müssen.

S
seesee

16.07.2014 um 17:28 Uhr

Und ist der überlassene Konferenzraum überhaupt geeignet? Ein Raum, in dem die Sitzungen des BR abgehalten wird, muss der Anforderung gem. § 30 BetrVG (BR-Sitzungen sind nicht öffentlich) erfüllen. Siehe hier: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/heise-v-steinau-steinrueck-thuesing-tillmanns-u-a-321-bueroraeumemobiliar_idesk_PI10413_HI612131.html

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