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Ausschluss des AG's bei der Betriebsversammlung

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Stella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Danke für die Antworten im vorraus. Bei unserer nächsten Betriebsversammlung möchten wir das Thema" Mehrstundenanträge" mit den MA's besprechen. Da wir aber auf die Meinungen der MA's hoffen, möchten wir die GL für diese Zeit vor die Tür schicken. Dürfen wir das? Stella

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Community-Antworten (6)

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Rübennase

19.09.2010 um 15:25 Uhr

Der BR Vorsitzende hat das Hausrecht.

Aber, meiner Meinung nach sind doch gerade Betriebsersammlungen gut dafür geeignet, in Anwesenheit der GL gewisse Dinge anzusprechen. Kommt natürlich auch immer auf die Situation bzw. den Betrieb an. Ich meine das Verhältnis zwischen AG-AN-BR.

S
Stella

19.09.2010 um 16:00 Uhr

@ Rübennase, Du hast schon Recht, aber die MA's trauen sich nicht in Anwesenheit der GL ihre Meinung zu sagen. Danke Stella

K
kleiderstange

19.09.2010 um 16:40 Uhr

Auch wenn der BR das Hausrecht hat ist es ungesetzlich den AG bei der betriebsversammlung einfach vor die Tür zu schicken. Nach dem Gesetz hat der AG ein Anwesenheitsrecht

P
pfeilenbogen

19.09.2010 um 17:07 Uhr

Man kann den AG bitten für diesen TOP der Betriebsversammlung nicht bei zu wohnen. Wenn er aber NEIN sagt hat man Pech.

Dann kann man den Beschäftigten nur anbieten einzeln oder in Gruppen den BR/ das BR-Büro aufzusuchen. Dieses kann man auch dem AG so erklären, dann ist auch ihm es wohl lieber bei diesem TOP der Betriebsversammlung fern zu bleiben, alleine schon aus Kostengründen und wegen der möglichen Betriebsstörungen wenn die AN den BR während der Arbeitszeit aufsuchen.

PS: auch das Hausrecht des BR bei der Betriebsversammlung gestattet dem BR es nicht den AG auch nur von Teilen der Versammlung auszuschließen. Der AG könnte sich sonst mit Hilfe des Gerichtes und dann auch ggf./ notfalls der Polizei den Zutritt verschaffen.

R
Rübennase

19.09.2010 um 23:31 Uhr

@kleiderstange @pfeilenbogen Danke, für die Aufklärung. Das wusste ich so nicht. Ich dachte wirklich, da der BR die TOP der Versammlung festlegt, er eben auch den AG von einem TOP "ausschließen" kann. Also. ihn bitten kann, einem TOP nicht bei zu wohnen. Aber, dass er das ablehnen kann, wusste ich wirklich nicht ;-(

@Stella Sorry, mit dem Hausrecht lag ich daneben. Aber, dank kleiderstange und pfeilenbogen wieder was dazu gelernt ;-))

...aber die MA"s trauen sich nicht in Anwesenheit der GL ihre Meinung zu sagen. das meinte ich mit Verhältnis zwischen AG-AN... Ich hab`s mir schon gedacht, dass die MA sich nicht trauen in Gegenwart des AG ihre Meinung zu sagen.

T
Tanzbär

20.09.2010 um 20:24 Uhr

Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und BR ok ist, dann kann man im Vorfeld mit dem AG absprechen, dass der letzte Tagesordnungspunkt zum "Aussprechen" vorgesehen ist, und dass man ihn dann wieder an seine Arbeit schickt. Bei uns klappt das, und hin und wieder meldet sich wirklich einer zu Wort ...

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