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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheimhaltungspflicht für BR - bei Vertragsverlängerung für MA?

D
Dienstag290408
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der Vertrag einer MA aus unserem Unternehmen sollte nícht verlängert werden. Wir, der Betreibsrat, haben uns dafür eingesetzt das die MA weiter verlängert wird. Nach längerer Verhandlung mit der GL haben wir zumindset erreicht das die MA weitere 3 Monate mit Sachgrund beschäftigt wird.

Wir teilten dies der MA mit, bevor ihr direkter VG mit ihr gesprochen hat.

Ist dies Rechtens das wir mit der MA im Vorfeld gesprochen haben? Die GL wirft uns vor unsere Geheimhaltungspflicht verletzt zu haben.

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Community-Antworten (2)

A
Apostel

29.04.2008 um 14:30 Uhr

Lest mal den § 79 BetrVG

Geheimhaltungspflicht bezieht auf Dinge die dem Unternehmen wirtschaftlich schaden könnten und, wenn die GF ausdrücklich auf eine Geheimhaltungspflicht eines Themas hinweist.

War vielleicht nicht optimal, aber ist auch keine Verfehlung. Meine Ansicht.

K
kinglord

29.04.2008 um 16:24 Uhr

Hallo, solange die GL nicht ausdrücklich die Geheimhaltung gefordert hat, müsst ihr es auch nicht geheimhalten. War nicht 100 % . Würde mir aber auch kein Kopfzerbrechen darüber machen.

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