Und noch noch eine ernsthafte Frage:

Vor Jahren haben wir (BR) bei dem damaligen GF eine Insellösung für unseren PC / Internetanschluss durchgesetzt. D. h., unser PC läuft nicht über das firmeninterne Netzwerk. Der neue GF behauptet nun, diese Lösung sei juristisch nicht haltbar, da er als GF dafür haftet, dass von unserem Unternehmen keine verbotenen Sachen über's Internet verbreitet werden. Hierzu müsse er auch die Kontakte bzw. die Nutzung des Internets durch den BR wenigstens stichprobenhaft kontrollieren.

Wie können wir argumentieren, um unsere Insellösung zu erhalten?