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Darf Nachrücker Betriebsratssitzung einberufen?

S
Scherbenfeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten im Frühjahr Neuwahlen unseres Betriebsrates. Ich bin Ersatzmitglied. Der Reihenfolge nach der erste Nachrücker für das Minderheitengeschlecht. Jetzt haben zeitgleich der BRV, der Stellvertreter gekündigt, ein BRM (Minderheitengeschlecht) hat aufgrund der schlechten Auftragslage den Zeitvertrag nicht verlängert bekommen. Die drei sind jetzt schon etwa drei Wochen weg! Eigentlich wäre ich ja jetzt Nachrücker - oder? Aber bisher habe ich noch keine Einladung zu einer BR-Sitzung erhalten. Auch keine offiziellen Infos von Seiten des BR. Ich hab einfach ein bisschen Bammel, dass die Betriebsratsarbeit ganz einschläft, nachdem die beiden "ersten" weg sind. Darf ich in diesem Falle selbst tätig werden und eine Sitzung einberufen?

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Community-Antworten (6)

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Ulrik

16.09.2010 um 16:37 Uhr

Habt ihr denn eine Geschäftsordnung, wo geregelt ist, wer im Falle der Federführende ist?? In eurem Fall müßt ihr einen neuen BRV und seinen Stellv. wählen.

S
Scherbenfeger

16.09.2010 um 16:51 Uhr

Hallo Ulrik, netter Scherz. Ich habe als Ersatzmitglied bisher an keiner Sitzung teilgenommen, wurde bisher nie eingeladen. Kann Dir also auch nicht sagen, ob es eine Geschäftsordnung gibt. Erschwerend kommt für mich dazu, dass ich räumlich mehrere km entfernt in einer anderen Abteilung als die anderen BRM und auch der BR-Raum tätig bin. Wie gesagt, da sich da in den letzten drei Wochen nichts getan hat, der ausgeschiedene BRV es auch nicht für nötig befunden hat, noch eine letzte Sitzung einzuberufen bei der dann die Nachrücker eingeladen wurden, weiß ich gar nicht, wie und wo ich dran bin. Dass der Vorstand neu gewählt werden muß steht außer Frage... Was ist, wenn die bisherigen BRM einen BRV gewählt haben, ohne dass die Nachrücker an der Sitzung teilnahmen?

U
Ulrik

16.09.2010 um 17:03 Uhr

Wusste ich nicht, deswegen frag ich ja so doof :-)) Das Einfachste wäre jetzt, die restlichen aktiven mal anzurufen und zu fragen, was aktuell die Sachlage ist. Sollte ein neuer BRV gewählt worden sein, ohne daß die korrekten EBRM geladen wurden, ist diese Wahl hinfällig.

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nitesu

16.09.2010 um 17:05 Uhr

Kontakt aufnehmen zu den weiteren BRM! Der "führerlose" BR ohne Stellvertreter kann nach §29 BetrVG (vgl. Fitting RN 24) von seinem Selbstzusammenkunftsrecht gebrauch machen.

Jedes BR Mitglied kann demnach zur Sitzung laden. Für die wirksame Beschlussfassung ist wichtig: Vollzählige Besetzung (ggf. unter Hinzuziehung von Ersatzmitgliedern) und Wahl eines Sitzungsleiters nach einfachem Mehrheitsbeschluss.

S
Scherbenfeger

16.09.2010 um 17:13 Uhr

DANKE! Jetzt muß ich nur noch den Persleiter überzeugen, mir Telefonnummern oder Anschriften rauszurücken, da ich die Kollegen am Arbeitsplatz nicht erreichen kann. (wir sind Leiharbeitnehmer und die stehen bei einem anderen Entleiher in der Produktion am Fließband). Naja, ich werds jedenfalls versuchen.

D
DerAlteHeini

16.09.2010 um 17:49 Uhr

scherbenfeger Scheiden Betriebsratsmitgieder aus dem Betrieb aus, rücken die entsprechenden Ersatzmitglieder "Kraft Gesetz" in den Betriebsrat nach. Die Ersatzmitglieder benötigen keine besondere Nachricht vom BR oder dem AG. Also bist du jetzt ein ordentliches Betriebsratsmitglied. Finden BR Sitzungen statt, ohne dass die "Kraft Gesetz" nachgerückten Ersatzmitglieder dazu eingeladenen wurden, sind alle gefassten Beschlüsse nichtig.

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