Erstellt am 16.09.2010 um 14:37 Uhr von Ulrik
Habt ihr denn eine Geschäftsordnung, wo geregelt ist, wer im Falle der Federführende ist??
In eurem Fall müßt ihr einen neuen BRV und seinen Stellv. wählen.
Erstellt am 16.09.2010 um 14:51 Uhr von scherbenfeger
Hallo Ulrik,
netter Scherz. Ich habe als Ersatzmitglied bisher an keiner Sitzung teilgenommen, wurde bisher nie eingeladen. Kann Dir also auch nicht sagen, ob es eine Geschäftsordnung gibt.
Erschwerend kommt für mich dazu, dass ich räumlich mehrere km entfernt in einer anderen Abteilung als die anderen BRM und auch der BR-Raum tätig bin. Wie gesagt, da sich da in den letzten drei Wochen nichts getan hat, der ausgeschiedene BRV es auch nicht für nötig befunden hat, noch eine letzte Sitzung einzuberufen bei der dann die Nachrücker eingeladen wurden, weiß ich gar nicht, wie und wo ich dran bin. Dass der Vorstand neu gewählt werden muß steht außer Frage...
Was ist, wenn die bisherigen BRM einen BRV gewählt haben, ohne dass die Nachrücker an der Sitzung teilnahmen?
Erstellt am 16.09.2010 um 15:03 Uhr von Ulrik
Wusste ich nicht, deswegen frag ich ja so doof :-))
Das Einfachste wäre jetzt, die restlichen aktiven mal anzurufen und zu fragen, was aktuell die Sachlage ist.
Sollte ein neuer BRV gewählt worden sein, ohne daß die korrekten EBRM geladen wurden, ist diese Wahl hinfällig.
Erstellt am 16.09.2010 um 15:05 Uhr von nitesu
Kontakt aufnehmen zu den weiteren BRM! Der "führerlose" BR ohne Stellvertreter kann nach §29 BetrVG (vgl. Fitting RN 24) von seinem Selbstzusammenkunftsrecht gebrauch machen.
Jedes BR Mitglied kann demnach zur Sitzung laden. Für die wirksame Beschlussfassung ist wichtig: Vollzählige Besetzung (ggf. unter Hinzuziehung von Ersatzmitgliedern) und Wahl eines Sitzungsleiters nach einfachem Mehrheitsbeschluss.
Erstellt am 16.09.2010 um 15:13 Uhr von scherbenfeger
DANKE!
Jetzt muß ich nur noch den Persleiter überzeugen, mir Telefonnummern oder Anschriften rauszurücken, da ich die Kollegen am Arbeitsplatz nicht erreichen kann. (wir sind Leiharbeitnehmer und die stehen bei einem anderen Entleiher in der Produktion am Fließband). Naja, ich werds jedenfalls versuchen.
Erstellt am 16.09.2010 um 15:49 Uhr von DerAlteHeini
scherbenfeger
Scheiden Betriebsratsmitgieder aus dem Betrieb aus, rücken die entsprechenden Ersatzmitglieder "Kraft Gesetz" in den Betriebsrat nach. Die Ersatzmitglieder benötigen keine besondere Nachricht vom BR oder dem AG. Also bist du jetzt ein ordentliches Betriebsratsmitglied.
Finden BR Sitzungen statt, ohne dass die "Kraft Gesetz" nachgerückten Ersatzmitglieder dazu eingeladenen wurden, sind alle gefassten Beschlüsse nichtig.