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Betriebsratssitzung einberufen

S
Seppi
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

wir sind neue Mitglieder eines Betriebsrates. 3 Mitglieder (11 er Rat) würden gerne eine Betriebsratssitzung einberufen. Die nächste planmäßige Sitzung ist er in 2,5 Wochen. Können 3 Mitglieder eine Sitzung einberufen ? Auf welche Gesetze kann und darf ich mich stützen ?

Noch einen schönen 1 Mai

80501

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

01.05.2010 um 10:26 Uhr

@Seppi, nach § 29 Abs. 3 BetrVG ist der Vorsitzende verpflichtet, zum nächstmöglichen Termin eine Sitzung einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. Dieser Antrag ist formlos möglich und an den Vorsitzenden zu richten, setzt aber voraus, dass dabei die Behandlung eines konkreten Tagesordnungspunkts verlangt wird, den der Vorsitzende bei Einberufung der Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen hat. Beruft er keine Sitzung ein oder nimmt er den beantragten Tagesordnungspunkt nicht auf, verstößt er gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten.

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