Seminare im Urlaubsplan vermerkt
Unser Arbeitgeber trägt in unseren für alle einsehenden Urlaubspläne unsere BR Seminare ein ,so sieht unser Seminar gleich immer als Urlaub aus ,darf er das ?
Community-Antworten (7)
16.09.2010 um 07:54 Uhr
Hallo, machen wir auch so dass man sieht wer anwesend ist und wer nicht. Allerdings werden diese Tage als -L-, Lehrgang, markiert.
16.09.2010 um 09:06 Uhr
@frankili
also in erster Linie ist das eine Datenschutzverltzung. ein allgemeiner aushang über urlaub der MA ist laut datenschutzgesetz nicht gestattet. wenn ihr dagegen beschwerde einlegt gegenüber dem chef muss er dieses entfernen
16.09.2010 um 10:50 Uhr
DieGuten
Bitte doch einmal deine Aussage mit dem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz mit dem entsprechenden § belegen.
Denn gerade die Urlaubsliste wird ja veröffentlicht, damit die Koll. wissen zu welchen Zeiträumen sie ihren Urlaub planen und in die Urlaubsliste eintragen können. Letzteres ist ja in Betrieben mit Urlaubslisten notwendig.
16.09.2010 um 12:43 Uhr
@frankili
hier mal ein paar dinge zum lesen. allerdings rate ich dieses nicht als grundlage zu nutzen sondern als anstoß weiter zu recherchieren
§3 (9) (Gesundheit als besondere Daten) §3a (Datenvermeidung und -sparsamkeit (diese Daten gibt es in der Personalabteilung)) §4 § 28
viel erfolg
16.09.2010 um 13:33 Uhr
DieGuten
Und gegen welchen § des BGSG hat der AG mit der Aufnahme dieser Daten in die Urlaubs(Abwesenheits)liste verstoßen?
Und gegen welchen § des BGSG hat der AG mit der Möglichkeit der Einsichtnahme anderen Beschäftigten in die Urlaubsliste verstoßen??
Wie sollen AN ohne Einsicht in die Urlaubsliste ihren Urlaub planen können????
Also erkennen können wann es überhaupt möglich ist????
Glaskugel????????????????
Also, hier nicht Gesundheitsdaten (welche geschützt sind) mit der Urlaubsliste vermenegen. Dürfte jedem eigentlicj klar sein, dass es sich hier um zwei total unterscheidliche Dinge handelt.
Ach ja nun nicht kommen, die Urlaubsliste liegt bei Personalbüro zur Einsicht aus. Dieses kann sich zum einen in einem ganz anderen Gebäude / andere Stadt oder sogar bei einem externen Dienstleiter befinden.
16.09.2010 um 22:16 Uhr
Zurück zu Eingangsthema. Wenn der AG auch alle anderen Lehrgänge und vorab planbare Abwesenheit von MA in diese Liste einträgt, dann ist es OK, falls nur die Seminare von BR Mitgliedern aufgeführt werden, könnt ihr auf Unterlassung drängen.
Zum Datenschutz frage ich warum der Aufstand um Gogglestreetview. Wenn so eine Urlaubsliste in falsche Hände gerät, weiß derjenige wer wann voraussichtlich nicht zu Hause ist. Die Fürsorgepflicht des AG sollte dies aber verhindern.
17.09.2010 um 00:08 Uhr
@pfeilenbogen,
planen geht immer. Bei uns gibt man den Urlaubswunsch über die Zeiterfassung ein und die Abt.Leitung gibt's innerhalb von 14 Tagen frei. Gucken kann da keiner ausser dem MA und Vorgesetzten, und der meldet die Abwesendheit an Personal...
Geregelt über BetrVG §87(1)5. Aufstellung allg. Urlaubsgrundsätze... Da schreibt man eben auch rein, dass Urlaubsverwaltung für Urlaub ist und nicht für Krankheit oder Schulungen, welche auch immer.
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