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Lohnerhöhung-Krankenstände?

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DieGuten
Nov 2016 bearbeitet

wir sind tariflich nicht gebunden und als BR auch erst 6 monate im amt. der schrei nach mehr geld wird immer lauter. der vorherige BR hat wenig bis nix für die kollegen getan. wir sind alle neu und sehr hinterher versäumtes nach zu holen.

anwesenheitsprämie- gibt es hier kollegen die mit solchen systemen erfahrung haben? wie gehen wir am besten lohnerhöhungen an?

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Community-Antworten (12)

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ParagReiter

15.09.2010 um 18:42 Uhr

Als BR hast du mit der Kohle nix am Hut. BetrVg sagt das alles was üblicherweise in einem Tarif geregelt wird darfst du als BR nicht tun. Sch.. Egal ob ihr einen Tarif habt oder nicht.

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Immie

15.09.2010 um 18:42 Uhr

...wie gehen wir am besten lohnerhöhungen an? ...

In dem ihr eine Gewerkschaft dafür begeistert diese in einem Haustarifvertrag für euch zu verhandeln.

...anwesenheitsprämien... sind doch toll. Die, die immer anwesend sind bekommen was. Der, der fleissig und auch mal krank, bekommt halt nix. Gerechter kann man es nicht gestalten.

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DieGuten

15.09.2010 um 18:54 Uhr

@paragreiter im BetrVG steht das entgeldforderungen nicht geregelt werden, WENN eine tarifliche vereinbarung besteht §77 und weiter §87 abs1) satz 10.

@immie diese art von prämie ist im EFZG (§4a) geregelt. da heißt es, das nicht bei dem ersten fernbleiben bedingt durch krankheit die komplette prämie gekürzt werden darf, sondern pro arbeitstag nur eine gewisse prozentzahl gekürzt werden kann-ergo, wer mal krank ist wird nicht bestraft.

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Immie

15.09.2010 um 18:57 Uhr

@DieGuten

Was du dir direkt aneignen solltest ist... -immer bis zum Ende lesen -immer genau lesen

...WENN eine tarifliche vereinbarung besteht... Das steht da nicht!

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DieGuten

15.09.2010 um 18:58 Uhr

@immie

lies doch bitte den §87. mit dem anderen § hab ich mich gerade vertan.

I
Immie

15.09.2010 um 19:03 Uhr

@DieGuten

Wie... vertan....

Du solltest dringend §77 Abs 3 BetrVG lesen!

Und auch die Kommentierung zu §87 Abs 1 Nr 10.

S
sonnenschirm

15.09.2010 um 19:30 Uhr

Bei uns gibt es eine Prämie, und zwar wenn der Krankenstand unter 5 % ist wird die Summe gerecht auf ALLE AN aufgeteilt. Also auch die "Oft" Kranken bekommen das selbe wie die "kaum" Kranken. Ist nicht so optimal.

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DonJohnson

15.09.2010 um 19:36 Uhr

@sonnenschirm eine solche Vereinbarung ist mehr als übel (in meinen Augen). Was passiert dann? In Fällen von AU werden diese AN automatisch von den anderen unter Druck gesetzt, damit halt mehr Prämie dann raus kommt für jeden.

Heißt, die Kollegen werden zu Spitzeln und setzten gewollt oder ungewollt alle anderen AN unter Druck sich nciht AU schreiben zu lassen...

Ich halte das für mehr als bedenklich... ganz ehrlich...

Über den 77,3 brauchen wir uns jetzt also nciht mehr unterhalten - das Pferd ist wohl vom Eis...

Wissen sollte man als Neuling, dass es nciht nur den 87er im BetrVG gibt ;-)

Und schon Fortgeschrittenen sollte man sagen, dass wir alle mal klein angefangen sind ;-)

I
Immie

15.09.2010 um 19:38 Uhr

Nein? warum nicht?

D
DonJohnson

15.09.2010 um 19:42 Uhr

Immi Habe mich in einem anderen Fred schon entschuldigt... ;-)))

Aber dennoch hast ja nciht nur du den Hinweis gegeben - die Verständnisfrage von "DieGute" ist natürlich nciht beantwortet - warum auch immer verstehen viele BRM den 77,3 halt nciht richtig bzw falsch - warum auch immer ;-)

I
Immie

15.09.2010 um 19:50 Uhr

da lässt man einmal die Anrede weg...

@Sonnenschirm ...Ist nicht so optimal.... Nein? Warum nicht?

@DJ Entschuldigt? Wofür? Warum?

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DonJohnson

15.09.2010 um 19:53 Uhr

Immi ja nun, wie das so ist - ich dachte du meintest, dass wir den 77,3 nicht mehr thematisieren müßten :-D

Ja, lässt man mal die Anrede weg ;-))))

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