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Anhörung zur Kündigung

P
Peggy
Jan 2018 bearbeitet

muß der BR eine Sitzung einberufen zur Anhörung einer Kündigung, wenn der zu kündigende AN bereits angkündigt hat die Kündigung zu akzeptieren?

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

15.09.2010 um 17:04 Uhr

M. E. schon, wie wollt ihr denn sonst einen Beschluss fassen, ob ihr zustimmt, Bedenken äussert oder keine Stellungnahme abgebt??

C
caretakerFM

15.09.2010 um 18:40 Uhr

Die Kündigung ist unwirksam, wenn der AG den AN über die Kündigungsabsicht informiert hat ohne den BR zu informieren (s.BAG vom 28.9.78- 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG). Eine Anhörung im Nachhinein ist ebenfalls unwirksam (s.BAG vom 15.12.94- 2 AZR 327/94 - AIB 1995, 465). Fitting, § 102 Rn. 58

N
neskia

15.09.2010 um 22:03 Uhr

Wenn der AG keine Kündigungsschutzklage zu erwarten hat, kann er ohne Anhörung kündigen.

Kann es sein, daß ein Deal zwischen AG und dem AN zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung läuft?

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