Anhörung zur Kündigung
muß der BR eine Sitzung einberufen zur Anhörung einer Kündigung, wenn der zu kündigende AN bereits angkündigt hat die Kündigung zu akzeptieren?
Community-Antworten (3)
15.09.2010 um 17:04 Uhr
M. E. schon, wie wollt ihr denn sonst einen Beschluss fassen, ob ihr zustimmt, Bedenken äussert oder keine Stellungnahme abgebt??
15.09.2010 um 18:40 Uhr
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der AG den AN über die Kündigungsabsicht informiert hat ohne den BR zu informieren (s.BAG vom 28.9.78- 2 AZR 2/77 - AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG). Eine Anhörung im Nachhinein ist ebenfalls unwirksam (s.BAG vom 15.12.94- 2 AZR 327/94 - AIB 1995, 465). Fitting, § 102 Rn. 58
15.09.2010 um 22:03 Uhr
Wenn der AG keine Kündigungsschutzklage zu erwarten hat, kann er ohne Anhörung kündigen.
Kann es sein, daß ein Deal zwischen AG und dem AN zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung läuft?
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