Erstellt am 15.09.2010 um 10:09 Uhr von pehoe
Das ist nicht die Aufgabe des Betriebsrates, sondern Aufgabe des Arbeitgebers.
Erstellt am 15.09.2010 um 10:12 Uhr von Ulrik
Gegenfrage: Was wollt ihr denn tun, oder anders, wo seht ihr denn jetzt euch in diesem Fall??
Habt ihr das vom AG als Info bekommen, oder hat euch das ein Kollege erzählt?? Die Kollegin hat mit dieser Aktion leider einen Diebstahl begangen. Entsprechende Maßnahmen sind aber Sache des AG.
Íhr könntet aber die Kollegin zu einem Suchtgespräch bitten. Nur wenn, dann sehr vorsichtig, denn wie gesagt, woher habt ihr die Info??
Erstellt am 15.09.2010 um 10:21 Uhr von neuerBR
von der Kollegin selbst ist auch BR Mitglied.
noch haben wir keine Info vom AG,aber ich will mich vorher schonmal informiren
vielleicht hatte ja hier auch schon mal jemand so einen unschönen Fall
Erstellt am 15.09.2010 um 11:40 Uhr von galaxy
@neuerBR
wenn euer AG von der Sache "Wind" bekommt dann kann ich mir folgendes Vorgehen von Seiten des AG vorstellen:
-Aufklärung des Sachverhaltes einleiten inclusive:
-Einschalten der Kripo
-Anzeige wegen Diebstahl
-"fristlose Kündigung der AN", auch oder erst recht wenn die betroffene MA BRM ist.
Ihr solltet DRINGEND mit der betroffenen AN ein ernstes Gespräch führen und ihr klarmachen, wie es weitergehen kann.
Vermutungsmodus an: "Die MA hat ein Suchtproblem" Vermutungsmodus aus.
Sollte es eine BV "Sucht" bei euch geben, die dort beschriebenen Schritte einleiten und der MA gleichzeitig raten, fachgerechte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ihr helft ihr NICHT, wenn ihr die "Augen zu macht" und nichts unternehmt. Denn in der Folge ihrer "vermuteten Medikamentenabhängigkeit" können ihr ja auch im Dienst Fehler unterlaufen, wobei dann schlimmstenfalls Patienten bzw. Bewohner zu Schaden kommen und diese Verantwortung "etwas gewusst und nichts unternommen zu haben" würde ich als BRM nicht tragen.
Sie hat euch als BR von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, vielleicht auch, weil sie Hilfe von euch erwartet, also handelt.
Das von mir geschilderte Vorgehen des AG habe ich so erlebt, ich hatte schon mehrfach diesen Fall "auf dem BR-Tisch".
Gruß
Galaxy
Erstellt am 15.09.2010 um 16:28 Uhr von DerAlteHeini
neuerBR
Wenn die Kollegin die Tabletten benötigt, dann dürfte es sich hier wohl um eine Sucht, also einer Krankheit handeln.
Bevor der BR aktiv wird, sollte er mit dem AG eine Betriebsvereinbarung über das vorgehen bei Suchterkrankten abschließen, mit der die Vorgehensweise bei Suchterkrankungen geregelt wird. Hat der BR dann eine VERNÜNFTIGE Betriebsvereinbarung abgeschlossen, kann er helfend eingreifen.