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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ein Jahr nach Betriebsübergang neue, viel niedrigere Lohnstruktur mit neuen Arbeitsverträgen - was kann man/BR jetzt tun?

C
Cepunkt
Jan 2018 bearbeitet

Vor einem Jahr wurde mein Betriebsteil aus dem Verein in eine gGmbH ausgegliedert. Jetzt geht mein alter und neuer ArbG. hin und will nach dem Jahr und gemäß 613a eine neue Lohnstruktur mit neuen Arbeitsverträgen einführen. Er hat uns ein um 550 Euro niedrigeres Fixgehalt angeboten und dafür eine beschäftigungszusage bis 2010 gegeben.

Fragen: Wenn ich Klage vor dem ArbGericht habe ich eine Chance mein altes Gehalt weiter zu bekommen? Was muss der ArbG. da im ArbGericht alles mitteilen? Muss er auch was sagen, welche Struktur er jetzt hat und wie diese Ausgliederung zustande kam? Prüfen die die finanzielle Abhängigkeit von dem hauptverein, der auch gleichzeitig gesellschafter ist?

Danke

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Community-Antworten (1)

V
viktor

06.10.2005 um 14:24 Uhr

Du solltest mit Deinem Arbeitsvertrag zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

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