Ein Jahr nach Betriebsübergang neue, viel niedrigere Lohnstruktur mit neuen Arbeitsverträgen - was kann man/BR jetzt tun?
Vor einem Jahr wurde mein Betriebsteil aus dem Verein in eine gGmbH ausgegliedert. Jetzt geht mein alter und neuer ArbG. hin und will nach dem Jahr und gemäß 613a eine neue Lohnstruktur mit neuen Arbeitsverträgen einführen. Er hat uns ein um 550 Euro niedrigeres Fixgehalt angeboten und dafür eine beschäftigungszusage bis 2010 gegeben.
Fragen: Wenn ich Klage vor dem ArbGericht habe ich eine Chance mein altes Gehalt weiter zu bekommen? Was muss der ArbG. da im ArbGericht alles mitteilen? Muss er auch was sagen, welche Struktur er jetzt hat und wie diese Ausgliederung zustande kam? Prüfen die die finanzielle Abhängigkeit von dem hauptverein, der auch gleichzeitig gesellschafter ist?
Danke
Community-Antworten (1)
06.10.2005 um 14:24 Uhr
Du solltest mit Deinem Arbeitsvertrag zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Verwandte Themen
Lohnstruktur
ÄlterHallo, ich hab da mal eine frage an euch, in unserer firma gibt es eine gehaltssruktur anfangsgehalt 1500€ nach 6 monaten 1550€ nach 12 monaten 1600€ nach 36 Monaten 1700€ ENDE letze woc
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
ÄlterHallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
Intern so ausschreiben, dass intern keiner eine Chance hat - was ist zwingend übertragbar?
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, wer weiß etwas zur Internen Stellenausschreibung. Alle hier im Betriebsrat behaupten, wenn Arbeitgeber eine Stelle ausschreibt, zu der er dann heute entsprechend dem
Verdeckter Betriebsübergang
ÄlterWir haben wegen Betriebsschließung einen (recht ordentlichen) Sozialplan abgeschlossen. Den KollegInnen wurde daraufhin ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten und zusätzlich ein