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Beschäftigungssicherungsvertrag. Was passiert wenn Mitarbeiter nicht auf das Angebot eingehen wollen?

S
Sunfighter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

es wird ja immer üblicher Beschäftigungssicherungsverträge abzuschließen und somit Kundigungsschutz für Lohnverzicht zu bieten.

Dieser Vertrag wird ja nach meinen Infos zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft (v.d.d. Tarifkommission der Firma) abgeschlossen.

Was jetzt wenn einige Mitarbeiter nicht auf dieses Angebot eingehen wollen und sagen entlasst doch die Jungen (in Abhängigkeit der Sozialen Auswahl), denn ich verzichte nicht aufs Geld????

Gruß Sunfighter

2.71907

Community-Antworten (7)

K
Kölner

20.05.2006 um 17:32 Uhr

Dann könnte es für die ablehnenden Kollegen aber eher böse aussehen...

S
Sunfighter

20.05.2006 um 19:10 Uhr

Hallo Kölner,

wieso für die ablehnenden Kollegen? Besteht dann keine Pflicht zur Soz. Auswahl?

Gruß Sunfighter

RI
Ramses II

20.05.2006 um 19:17 Uhr

Besteht Tarifbindung?

S
Sunfighter

20.05.2006 um 19:27 Uhr

Ja, es besteht Tarifbindung (laut Arbeitsvertrag und Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband). Aber diese Nörgler sind keine Gewerkschaftsmitglieder bzw. Mitgliedszahler, lassen sich aber wie welche bezahlen.

Ich kann ja verstehen, dass niemand auf Geld verzichten will, aber besser wie wenn Leute H4 beantragen müssen!

Wie schaut die Sache rechtlich aus??? Gilt so ein Beschäftigungssicherungsvertrag auch für Leute die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind?

Und was wenn diese Leute auf Ihr ursprüngliches Geld bestehen?

Gruß Sunfighter

RI
Ramses II

20.05.2006 um 19:44 Uhr

Wenn diese "Nörgler" (wie Du sie nennst) nicht in der Gewerkschaft sind, dann besteht doch zuerst einmal auch keine Tarifbindung!

Da es aber nach Deinen Worten eine Bezugnahmeklausel in den Arbeitsverträgen gibt, haben diese Kollegen doch die Geltung solcher Tarifverträge einzelvertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart. Hätten sie nicht machen müssen, haben sie aber getan, dafür können sie doch niemand anderen verantwortlich machen.

S
Sunfighter

20.05.2006 um 19:48 Uhr

Also bleibt den Nörglern nichts anderes übrig als wie die zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber vereinbarten Lohnkürzung zur Beschäftigungssicherung zu akzeptieren???

W
wastl

22.05.2006 um 19:55 Uhr

Man kann diese "Nörgler" auch gut einmal auf die gestzl. Bestimmungen hinweisen (48 Stunden - 6-Tage Woche etc.), die ja, sofern sie denn wirklich völlig tarfifrei lt. Arbeitsvertrag sind, durchaus für sie in Frage kommen.

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