Betriebsversammlung während des Erholungsurlaubs
Hallo, die Teilnahme an der Betriebsversammlung ist so " wie gearbeitet" zu vergüten. Wie sieht es aber aus, wenn ein Betriebsratsmitglied sich im Urlaub befindet und an der Versammlung teilnehmen will. Dass er Recht dazu hat weiss ich, aver wie soll man da praktisch vorgehen. Die Zeit wird doch nicht zusätzlich vergütet. Muss man den Vorgesetzten um Urlaubsunterbrechung bitten ? Falls der BR-Mitglied doch während des Urlaubs kommt geht im ein Urlaubstag flöten oder?
Community-Antworten (1)
14.09.2010 um 22:36 Uhr
Das wäre Freizeit, so die Gerichte. Einer Urlaubsunterbrechnung muss der AG auch nicht zustimmen. Auch hier gilt für Beide Seiten, ein einmal genehmigter Urlaub ist genehming, fertig.
Also, Urlaubstag geht flöten!
Gleiches wäre auch, wenn er während des Urlaubes zu BR-Sitzung wollte, was er könnte.
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