Müssen wir Neuwahlen durchführen?
Hallo, wir sind ein Betriebsrat mit 7 Mitgliedern und es gibt keine Nachrücker. Jetzt ist ein Mitglied ausgetreten und wir sind nur noch 6. Müssen wir jetzt Neuwahlen durchführen?
Danke
Community-Antworten (1)
14.09.2010 um 19:54 Uhr
@Chaoseon, JA! § 13 Abs.2/2.BetrVG
Verwandte Themen
Neuwahlen Betriebsrat
ÄlterHallo, wir sind ein Kleinbetrieb,mit 3 BR-Mitgliedern. Ein Mitglied hat jetzt zum 30.04. 13 gekündigt. Ersatzmitglieder gibt es nicht. Müssen daher Neuwahlen durchführen, meine Fragen: 1) Wann müs
Neuwahlen außerhalb der Amtszeit
ÄlterNeuwahlen Müssen bei jeder Wahl, die Mitarbeiter neu gefragt werden, ob Sie an der Wahl teilnehmen wollen? Wir sind ein Unternehmen, dass in Deutschland ca. 100 Filialen betreibt. Zuerst wurde ein B
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona
ÄlterHallo zusammen, wir als 11-er Gremium haben schon seit Februar oder März keine Sitzung mehr durchgeführt. Ich habe ein paar mal den BR-Vorsitzenden gefragt, wann wir denn wieder mal eine Sitzung durc
Probleme mit BR Neuwahlen - Ist es rechtens wenn ein BR Neuwahlen blockiert?
ÄlterGuten Tag Ich arbeite seit Jahren in einem Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitern. Bestehender Betriebsrat wurde vor 5 Jahren gewählt. Der Belegschaft wird nun schon 1 Jahr versprochen Neuwahl