Meinungsbildung des BR und desen Vertretung im GBR
Hallo Forum,
MUSS der BR darüber beraten und beschließen, welches Votum der Vertreter des BR im GBR abgibt, z.B. bei dort anstehenden Abstimmungen und Beschlüssen?
Weil.......die Diskussion über das, was im GBR ansteht wird in unserem BR immer mal gerne "vergessen"....und wie immer-wo stehts geschrieben?
Grüße der Betriebsratten
Community-Antworten (4)
13.09.2010 um 17:47 Uhr
Der BR entsendet in den GBR. Folglich, sollte der Entsandte dort die Meinung des BR-Gremiums wiedergeben. Macht er es nicht, sollte man sich überlegen ob man den richtigen entsandt hat.
Klar auch, dass somit auf der TO des BR der TOP "Bericht aus dem GBR welche Punkte/ Themen haben wir für den GBR und wie ist dazu UNSERE Meinung?" auftauchen muss.
13.09.2010 um 20:37 Uhr
Gesetzlich zwingend ist es aber nicht
14.09.2010 um 00:59 Uhr
kleiderstange
Gesetzlich zwingend ist es aber nicht
Wie soll man dieses verstehen. Der BR hat Pflichten und Aufgaben. Der GBR ist zwingend zu bilden § 47. Dieses GBR hat zwingende Aufgaben/ Pflichten. Die BR entsenden zwingend Mitglieder in den GBR. Dort vertreten diese BR-Mitglieder die Interessen ihres BR. Was sie wie dort im GBR vertreten muss ja in "ihre Köpfe" den nur auf diesem Wege gelangt es dann in den GBR. Das geht nun einmal nur durch reden7besprechen und beauftragen oder wie denkst Du geht es??
14.09.2010 um 11:57 Uhr
@pfeilundbogen
Die BR entsenden zwingend Mitglieder in den GBR. Dort vertreten diese BR-Mitglieder die Interessen ihres BR.
das ist nicht ganz richtig, die GBM vertreten nicht die Interessen ihres BR. Du solltest dich mal mit den Aufgaben des GBR auseinandersetzen. Jeder BR ist für seinen Betrieb zuständig, der GBR hat die Aufgabe, die Behandlung von Angelegenheiten die mehrere Betriebe betreffen und nicht von den Zuständigen BR geregelt werden können, zu regeln, siehe u.a. § 50 BetrVG.
Dann gleich dazu § 53 Betriebsräteversammlung, dort wird Rechenschaft abgelegt.
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