Erstellt am 13.09.2010 um 09:44 Uhr von Petrus
Regelt die Vorgehensweise in einer Betriebsvereinbarung nach §87(1) Nr.6 BetrVG
Erstellt am 13.09.2010 um 09:47 Uhr von Pfälzer
gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG hat euer BR volles Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Nutzung elektronischer Zeiterfassungs- oder Zeitwirtschaftssystemen; euer BR sollte diese MBR deshalb sofort bei eurem Chef einfordern indem er die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung zur Nutzung dieses Systems verlangt; bis dahin kann der BR sogar den Verzicht auf das "Stempeln" fordern; zumindest sollte der BR volle Transparenz der Daten, unmittelbar nach dem Auslesen, einfordern; damit sollte evtl. Mißbrauch oder Verfälschung verhindert werden bis es die entsprechenden Vorschriften in einer BV dazu gibt;
Erstellt am 13.09.2010 um 09:52 Uhr von Ulrik
@TopGun
Du fragst nur nach, was der Chef mit den Daten alles anstellen kann?!
Aber was bedeutet denn, daß die Kollegin die Daten nachkorrigiert???
Was ändert diese Dame da noch nachträglich, auf wessen Anordnung und wer kontrolliert das??
Erstellt am 13.09.2010 um 10:41 Uhr von Rübennase
@TopGun
Es gibt Unternehmen, in denen die Daten nicht mittels einer Chipkarte ausgelesen werden, sondern über den PC eingesehen oder auch korrigiert werden können.
Bei uns ist es so und der BR hat volle Kontrolle darüber. D.h., wir können die Daten jederzeit einsehen. Nur ändern können wir natürlich nichts.
Ich gehe mal davon aus, dass die Kollegin, welche die Daten korrigiert, dieses am PC macht.
Ihr solltet Euch vollen Zugriff auf das Programm und die Daten verschaffen. Dann habt Ihr eine Kontrolle darüber und ich bin überzeugt, dass Euer AG es sich zweimal überlegt, ob er irgendwas mit den Daten anstellt.
@Ulrik
Bei uns wird auch nachkorrigiert. Es kommt immer mal vor, dass ein MA vergessen hat ein- oder auszustempeln. Dann wird aber der MA informiert bzw. es wird nachgefragt, was da los war und dann wird halt korrigiert, sonst bist du laut System an diesem Tage nicht da gewesen.