Hallo alle,

wir, als Betriebsrat, haben einen Anhörungsbogen (für eine Kündigung) bekommen, bei der steht: "Die näheren Details werden mündlich mit Ihnen besprochen.

Der Betriebsrat wird daher gebeten, der Kündigung zuzustimmen. Für den Fall, dass der Betriebsrat nicht zustimmt, wird er gebeten, binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist von einer Woche schriftlich seine Bedenken gegen die Kündigung mitzuteilen."

Nähere Details sind natürlich nicht besprochen worden. Trotzdem bleibt die Frage, ob wir die Bedenken gegen die Kündigung wirklich mitteilen müssen (sollen; dürfen...).

Vielen Dank für die Antworten

Hawky