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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftliche Ausarbeitung der Bedenken gegen die Kündigung

H
Hawky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle,

wir, als Betriebsrat, haben einen Anhörungsbogen (für eine Kündigung) bekommen, bei der steht: "Die näheren Details werden mündlich mit Ihnen besprochen.

Der Betriebsrat wird daher gebeten, der Kündigung zuzustimmen. Für den Fall, dass der Betriebsrat nicht zustimmt, wird er gebeten, binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist von einer Woche schriftlich seine Bedenken gegen die Kündigung mitzuteilen."

Nähere Details sind natürlich nicht besprochen worden. Trotzdem bleibt die Frage, ob wir die Bedenken gegen die Kündigung wirklich mitteilen müssen (sollen; dürfen...).

Vielen Dank für die Antworten

Hawky

87601

Community-Antworten (1)

P
Pfälzer

13.09.2010 um 11:11 Uhr

ohne Mitteilung der Kündigungsgründe und näheren Details ist die Anhörung unvollständig und die Wochenfrist gem. § 102 betrVG nicht in Gang gesetzt; erst wenn euch alle Informationen für eine verantwortungsvolle Beratung im BR Gremium vorliegen beginnt die Wochenfrist; wie könntet ihr sonst über einen Widerspruch oder Bedenken beraten, wenn euch die Gründe für die beabsichtigte Kündigung nicht ausreichend bekannt sind; schreibt dies dem AG so mit Hinweis auf die fehlenden "näheren Details" für die euch vorliegende Anhörung

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