Erstellt am 25.04.2017 um 11:05 Uhr von rsddbr
Wurde der Lehrgang vom AG angeordnet, so ist es Arbeitszeit.
Erstellt am 25.04.2017 um 11:08 Uhr von McGyver
Danke das seh ich auch so
Erstellt am 25.04.2017 um 11:21 Uhr von gironimo
Schicke doch mal deinen Betriebsrat zu einem Lehrgang. (Fordere ihn zumindest auf )
Erstellt am 25.04.2017 um 12:57 Uhr von Ernsthaft
Warum schon wieder so eine voreilige Wertung? Der BR könnte ja auch richtig liegen.
Aus der Frage ist nicht ersichtlich, ob es sich hier wirklich um ein für die betriebliche Tätigkeit Benötigtes und somit auch von einem AG ins Leben zu rufenden Lehrgang handelt, oder um ein für die Durchführung von Tätigkeiten grundsätzlich benötigte Schulung, die der AG hier freundlicherweise angeboten hat.
Ist er grundsätzlich eine Voraussetzung, z. B. bei Kraftfahrern (Gefahrgutschein, Ladungssicherung), liegt es im Zuständigkeitsbereich des AN (Qualifizierung, Ausbildung) und er hat neben den Lehrgangskosten, die hier ja freundlicherweise der AG trägt, auch die Zeitkosten selbst zu tragen. Das ist dann auch nicht als AZ einzuordnen, sondern gehört in den persönlichen Bereich.
Erstellt am 25.04.2017 um 13:14 Uhr von nicoline
McGyver
*weil laut Betriebsrat das ja keine Arbeit ist...*
Und ihr wart auch schon bei eurer Interessenvertretung und habt nachgefragt, was mit dieser Aussage gemeint ist?
Erstellt am 25.04.2017 um 13:57 Uhr von McGyver
@ernsthaft:Der Arbeitgeber war nicht freundlich sondern hats angeordnet... damit Mitarbeiter die eigentlich Abteilungsfremd sind aushelfen können... es war keine Vergnügungsveranstaltung
Erstellt am 25.04.2017 um 14:48 Uhr von nicoline
McGyver
*weil laut Betriebsrat das ja keine Arbeit ist...*
Und ihr wart auch schon bei eurer Interessenvertretung und habt nachgefragt, was mit dieser Aussage gemeint ist?
Erstellt am 25.04.2017 um 14:57 Uhr von McGyver
@ nicole:Wenn man selbst nicht betroffen ist sind solche Ausagen leicht getroffen...
Erstellt am 25.04.2017 um 16:12 Uhr von Ernsthaft
Was hat @nicoline denn hier für eine Aussage getroffen?
Es ist doch wohl eher eine Frage, deren Beantwortung dazu führen könnte, hier ev. vorliegende Missverständnisse auszuräumen.
Es wäre daher nicht schlecht, wenn du einmal mitteilen würdest, was es letztlich für eine Schulung war. Wozu sie diente oder benötigt wurde und warum der BR sie so eingestuft hat.
Erstellt am 26.04.2017 um 08:14 Uhr von nicoline
*@ nicoline: Wenn man selbst nicht betroffen ist sind solche Ausagen leicht getroffen...*
Vermutungsmodus an: Ihr habt gar nicht mit dem BR gesprochen, vermutet nur, dass der BR, weil die BRM nicht davon betroffen sind, leichtfertig und zur Arbeitserleichterung diese Aussage getroffen haben. Vermutungsmodus aus.
Unabhängig davon, wie ihr zu eurem BR steht, wäre es der erste richtige Handlungsschritt gewesen, den BR zu kontaktieren, um eine Klärung des Sachverhalts einzuleiten.
Erstellt am 26.04.2017 um 13:23 Uhr von McGyver
Erstellt am 26.04.2017 um 21:01 Uhr von nicoline
McGyver
sag mal, bist du intellektuell nicht in der Lage, Fragen, die hier an dich gestellt werden verständlich zu beantworten, oder willst du das nicht? Wunschantworten, die auch korrekt sind, gibt es hier nur selten. Fragen nicht aufklärend zu beantworten, die dir hier gestellt werden, damit eine möglichst korrekte Antwort gegeben werden kann, stellt eine Mißachtung der Leute dar, die hier in ihrer Freizeit versuchen, Antworten zu geben die den nachgefragten Sachverhalt aufklären! Vielleicht denkst du darüber mal nach!
Erstellt am 27.04.2017 um 15:28 Uhr von McGyver
Meine Frage wurde mit der ersten Antwort vollständig und brauchbar beantwortet... wenn einige nicht richtig lesen können und Inhalte nicht interpretieren können ist das wahrlich nicht mein Problem...
Außerdem finde ich Deine Aussage ziemlich anmaßend nicoline