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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

In-House-Schulung

S
sonnenschirm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde eine neue Maschine angeschafft. Wir sind in der einen Schicht 3 und in der anderen 2 Mitarbeiter. Intensiver geschult wurden aus jeder Schicht nur 1 Person. Die anderen nur so das die die Maschine gerade so am laufen halten können. Stattdessen wurde noch der der die Maschine reparieren soll und der AL (die beide nicht dran arbeiten und nur Frühschicht arbeiten) intensiver geschult. Wenn ich also krank werde kann meine Kollegin einige Arbeiten nicht machen. Ich weiß das da §96-98 angewendet werden kann. Demnächst haben wir ein Gespräch mit den Verantwortlichen. Wie würdet ihr für eine Nachschulung argumentieren?

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Community-Antworten (2)

M
Mainpower

10.09.2010 um 15:00 Uhr

Hallo, das ist Sache des Arbeitgebers wen er wie schulen lässt. Wenn er meint das reicht so dann lass gut sein. Wenn irgendwann ein Engpass sein sollt wird er das schon merken. Der BR Muss nur von Schulungsmassnahmen Informiert werden. Eventuell MB.

S
sonnenschirm

11.09.2010 um 02:00 Uhr

Hallo,

das ist das Problem, früher oder später wird´s dann eng. Und der ,der das Pech hat dann dazusein kann´s ausbaden. Es läuft immer so. Und das nervt. Vor allem weil es mich auch selber betrifft. Ich möchte das da einfach mal umgedacht wird. Ein Gespräch darüber wird so oder so noch stattfinden. Hoffe noch auf Argumente!

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