Erstellt am 10.09.2010 um 14:33 Uhr von PilleOhnePalle
was sollte man denn da regeln? das ist doch schmarrn!
Erstellt am 10.09.2010 um 14:37 Uhr von Maike
Das ist leider wahr! Aber unser AG hättest das gerne schriftlich festgehalten!
Dann werde ich einfach selber einen einfachen Text aufsetzen und hoffen, dass der dann für die in Ordnung ist!
Erstellt am 10.09.2010 um 18:53 Uhr von qwert
Ich glaube er meinte den Besuch an sich ...
Ansonsten ist das doch kein Problem?
§0815
(1) Ist ein Angestellter für länger als x Tage im Krankenhaus eingewiesen, ist der BRV oder ein von ihm benannter Kollege berechtigt während der Arbeitszeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes x Stunden für einen Krankenbesuch zu beanspruchen.
(2) Der Krankenbesuchende stellt dazu einen Antrag auf Sonderurlaub beim zuständigen Vorgesetzten, der diesen bis zum Ende des nächsten Arbeitstag zu genehmigen hat.
(3) Die Kosten für einen angemessenes Geschenk bis zu 35 Euro erhält der Besuchende nach Vorlage einer Quittung erstattet.