Hallo liebe Kollegen,

in unserem Hause wurden Stellenbeschreibungen eingeführt, die ja nicht der Mitbestimmung des BR unterliegen. Nun findet sich bei uns in allen Beschreibungen folgende Formulierung: "Die Erfüllung der Aufgaben kann auch im Hinblick auf einer Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt werden".
Ist diese Formulierung so ok? Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.

Vielen Dank im Vorraus.