Erstellt am 06.06.2012 um 18:31 Uhr von petrus
Bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze besteht Mitbestimmung nach §94(2) Satz 2 BetrVG, richtig.
Nur was willst Du am Beurteilungsgrundsatz "Erfüllung der dem MA gemäß Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben" ändern? (im Arbeitszeugnis reicht das dann von "er bemühte sich" bis "zur vollsten Zufriedenheit")
Demzufolge würde ich den ArbGeb eher fragen, warum da "kann" steht? Was will er denn sonst zugrunde legen?
Erstellt am 07.06.2012 um 08:36 Uhr von gironimo
Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.
Ja - ist der BR. Allein der Satz sagt ja noch nichts darüber aus, welche Kriterien dann wie zur Beurteilung führen. Wenn Ihr Euch natürlich mit dem AG darüber einig werdet, dass die Stellenbeschreibung auf keinen Fall zur Beurteilung führt, kann der Satz natürlich weg. Aber ....... siehe petrus
Erstellt am 08.06.2012 um 16:50 Uhr von Coolidge
Vielen Dank für eure Einschätzung.