Formulierung Stellenbeschreibung
Hallo liebe Kollegen,
in unserem Hause wurden Stellenbeschreibungen eingeführt, die ja nicht der Mitbestimmung des BR unterliegen. Nun findet sich bei uns in allen Beschreibungen folgende Formulierung: "Die Erfüllung der Aufgaben kann auch im Hinblick auf einer Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt werden". Ist diese Formulierung so ok? Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.
Vielen Dank im Vorraus.
Community-Antworten (3)
06.06.2012 um 20:31 Uhr
Bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze besteht Mitbestimmung nach §94(2) Satz 2 BetrVG, richtig. Nur was willst Du am Beurteilungsgrundsatz "Erfüllung der dem MA gemäß Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben" ändern? (im Arbeitszeugnis reicht das dann von "er bemühte sich" bis "zur vollsten Zufriedenheit")
Demzufolge würde ich den ArbGeb eher fragen, warum da "kann" steht? Was will er denn sonst zugrunde legen?
07.06.2012 um 10:36 Uhr
Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.
Ja - ist der BR. Allein der Satz sagt ja noch nichts darüber aus, welche Kriterien dann wie zur Beurteilung führen. Wenn Ihr Euch natürlich mit dem AG darüber einig werdet, dass die Stellenbeschreibung auf keinen Fall zur Beurteilung führt, kann der Satz natürlich weg. Aber ....... siehe petrus
08.06.2012 um 18:50 Uhr
Vielen Dank für eure Einschätzung.
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