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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formulierung Stellenbeschreibung

C
Coolidge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

in unserem Hause wurden Stellenbeschreibungen eingeführt, die ja nicht der Mitbestimmung des BR unterliegen. Nun findet sich bei uns in allen Beschreibungen folgende Formulierung: "Die Erfüllung der Aufgaben kann auch im Hinblick auf einer Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt werden". Ist diese Formulierung so ok? Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.

Vielen Dank im Vorraus.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

06.06.2012 um 20:31 Uhr

Bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze besteht Mitbestimmung nach §94(2) Satz 2 BetrVG, richtig. Nur was willst Du am Beurteilungsgrundsatz "Erfüllung der dem MA gemäß Stellenbeschreibung übertragenen Aufgaben" ändern? (im Arbeitszeugnis reicht das dann von "er bemühte sich" bis "zur vollsten Zufriedenheit")

Demzufolge würde ich den ArbGeb eher fragen, warum da "kann" steht? Was will er denn sonst zugrunde legen?

G
gironimo

07.06.2012 um 10:36 Uhr

Bei den Kriterien einer Leistungsbeurteilung müsste doch der BR in einer Mitbestimmung sein.

Ja - ist der BR. Allein der Satz sagt ja noch nichts darüber aus, welche Kriterien dann wie zur Beurteilung führen. Wenn Ihr Euch natürlich mit dem AG darüber einig werdet, dass die Stellenbeschreibung auf keinen Fall zur Beurteilung führt, kann der Satz natürlich weg. Aber ....... siehe petrus

C
Coolidge

08.06.2012 um 18:50 Uhr

Vielen Dank für eure Einschätzung.

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