Hallo...

es geht um folgende Formulierung in unseren Arbeitsverträgen. Da besteht Unklarheit, was genau es bedeutet:

"Bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§622 BGB). Jede Veränderung der Kündigungsfrist zu Gunsten von Herr/Frau... gilt auch zu Gunsten des Verlages"

Der AG vertritt den Standpunkt, dass mit dieser Formulierung auch auf die AN die verlängerten Kündigungsfristen anzuwenden wären. Also z. B. nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sieben Monate zum Ende des Kalendermonats.

Es ist noch dazu zu sagen, dass die gesamte Belegschaft vor zwei Jahren neue Arbeitsverträge unterschrieben hat mit dieser Formulierung. Der BR hat seinerzeit den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen und dieser hat nichts beantstandet, zumindest nicht diesen Satz.

Ich danke recht herzlich für eine konkrete Beantwortung.