Von unseren Kassenmitarbeitern im Eingangsbereich einer Therme wird verlangt, dass sie stündlich die Damen und Herren-Toiletten kontrollieren und putzen.
Diese Arbeiten stehen nicht im Vertrag, auch nicht in der Arbeitsplatzbeschreibung.

Eine Mitarbeiterin, die dorthin versetzt werden soll, sagte nun dem AG, dass sie Probleme habe diese Arbeiten auszuführen, woraufhin sie als unkollegial bezeichnet wurde. Es fiel das Wort, wenn sie dies nicht mache sei es eine Arbeitsverweigerung.

Meines Erachtens ist dem nicht so.

Wie seht ihr das????