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Arbeitsverweigerung?

T
Tweety
Jan 2018 bearbeitet

Von unseren Kassenmitarbeitern im Eingangsbereich einer Therme wird verlangt, dass sie stündlich die Damen und Herren-Toiletten kontrollieren und putzen. Diese Arbeiten stehen nicht im Vertrag, auch nicht in der Arbeitsplatzbeschreibung.

Eine Mitarbeiterin, die dorthin versetzt werden soll, sagte nun dem AG, dass sie Probleme habe diese Arbeiten auszuführen, woraufhin sie als unkollegial bezeichnet wurde. Es fiel das Wort, wenn sie dies nicht mache sei es eine Arbeitsverweigerung.

Meines Erachtens ist dem nicht so.

Wie seht ihr das????

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Community-Antworten (3)

J
jazzman

09.09.2010 um 16:04 Uhr

Hallo Tweety, ich sehe das mal so. Zuerst darauf hinweisen das die Arbeit nicht in der Stellenbeschreibung steht oder im Vertrag und dann erst einmal die Arbeit machen denn sonst ist es wirklich die Verweigerung einer vom Vorgesetzten angewiesen Arbeit. Arbeiten dürfen nur dann abgelehnt verweigert werden wenn sie die Würde des Menschen verletzen oder sich die Menschen dadurch in Gefahr bringen würden. Gruß Jazzman

P
pfeilenbogen

09.09.2010 um 16:07 Uhr

@Tweety

Wenn es weder im ArbV noch der Stellenbeschreibung steht und der AG es nun zusätzlich verlangt, würde ich sagen § 99 BetrVG, also MB da es eine faktische Versetzung ist, Zuweisung anderer Aufgaben für die Dauer von mehr als 4 Wochen.

L
Lotte

09.09.2010 um 18:58 Uhr

jazzman, wenn der AG von mir Arbeiten verlangt, die eindeutig nicht durch den AV abgedeckt sind, dann kann ich die verweigern. Und bin damit, betrachtet man mal die §§ 611, 612a BGB auf der sicheren Seite. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb, kann die "sichere Seite" allerdings recht kippelig sein. LG Lotte

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