Erstellt am 09.09.2010 um 14:04 Uhr von jazzman
Hallo Tweety,
ich sehe das mal so. Zuerst darauf hinweisen das die Arbeit nicht in der Stellenbeschreibung steht oder im Vertrag und dann erst einmal die Arbeit machen denn sonst ist es wirklich die Verweigerung einer vom Vorgesetzten angewiesen Arbeit.
Arbeiten dürfen nur dann abgelehnt verweigert werden wenn sie die Würde des Menschen verletzen oder sich die Menschen dadurch in Gefahr bringen würden.
Gruß
Jazzman
Erstellt am 09.09.2010 um 14:07 Uhr von pfeilenbogen
@Tweety
Wenn es weder im ArbV noch der Stellenbeschreibung steht und der AG es nun zusätzlich verlangt, würde ich sagen § 99 BetrVG, also MB da es eine faktische Versetzung ist, Zuweisung anderer Aufgaben für die Dauer von mehr als 4 Wochen.
Erstellt am 09.09.2010 um 16:58 Uhr von Lotte
jazzman,
wenn der AG von mir Arbeiten verlangt, die eindeutig nicht durch den AV abgedeckt sind, dann kann ich die verweigern. Und bin damit, betrachtet man mal die §§ 611, 612a BGB auf der sicheren Seite. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb, kann die "sichere Seite" allerdings recht kippelig sein.
LG Lotte