Erstellt am 08.09.2010 um 16:42 Uhr von Ulrik
Hi,
für eine anständige und saubere Wahlakte braucht ihr auf den eingereichten Listen die Unterschriften der Leute im Original!! Es könnte ja sein, daß sich einer nicht auf die Liste setzt, wenn ein anderer da auch drauf steht. Diese Einsichtmöglichkeit/Transparenz ist mit den kopierten Listen nicht gegeben. Könnt ihr quasi knicken.
Aber, warum macht ihr überhaupt die Listenwahl?? Nach §14a Abs 5 BetrVG könnt ihr mit dem AG auch das einfache Wahlverfahren vereinbaren! Und das macht bei euch, so wie ich das einschätze, von vornherein mehr praktikablen Sinn.
Erstellt am 09.09.2010 um 08:38 Uhr von sdjudge
Hallo Ulrik,
erstmal danke für die schnelle Rückmeldung .. Wir wollen schon eine "normale" Wahl durchführen, das würde allen mehr entgegenkommen denke ich, vor allem da die Außenstellen von HH - M eh per Briefwahl wählen müssen.
Das mit den Listen verstehe ich nur zum Teil. Klar kann sein, dass Mitarbeiter X nicht sich auf die Liste schreiben möchte, wenn Y auch drauf ist kann passieren, aber wenn X der Erste ist sich draufschreibt, Mister Y in einer anderen Dienststelle genau diese Liste zugeschickt bekommt und sich auch draufschreib, sieht das - Kopie oder nicht - X ja auch nicht mehr. Grad bei verschiedenen Niederlassungen müsste mann ja dan die Liste nochmal allen zukommen lassen oder wie.
Ich als Wahlvorstand kann den Leuten ja nur Empfehlungen geben, aber ich würd ihnen halt ne praktikable Lösung bieten wolln.
Man muß dazu vielleicht noch sagen wir sind bundesweit verstreut , aber jeder kennt jeden ..
Danke
Gruß Sven
Erstellt am 09.09.2010 um 08:47 Uhr von sdjudge
Ich muß noch ne Idee zufügen, jeder Bewerber muß doch eine schriftliche Zustimmung mitschicken (lassen)..wenn diese jeweils auch im Original vorliegen, könnte man dann die Liste die unter gleichem Namen verteilt wurden wieder zusammenführen (die Originale der Listen werden dann natürlich dem Wahlvorstand übergeben.)
Gruß Sven
Erstellt am 09.09.2010 um 09:44 Uhr von Tanzbär
Lies noch einmal den post von Ulrik nach. Vereinbart das vereinfachte Wahlverfahren und das ganze Listengedöhns ist vom Tisch ...
Erstellt am 09.09.2010 um 10:18 Uhr von sdjudge
Vereinfacht hatten wir mal überlegt, aber kann man nicht umsetzen, da viele Leute im Außendienst und unsere Niederlassungen können oder werden nicht zu einer BR-Versammlung kommen können um den BR zu wählen so das hier Briefwahl notwendig ist. Die Wahl wird auch im Hauptsitz über mind. 2 Tage gehen müssen.
Erstellt am 09.09.2010 um 11:06 Uhr von Ulrik
Und wo genau ist das Problem??
Die Listen müssen alles Originale sein. Anders gehts nicht.
Ihr vereinbart das einfache Wahlverfahren mit dem AG. Dann kann sich jeder aufstellen lassen, ohne großen Act. Und wenn die Liste steht, dann schickt ihr die Briefwahlunterlagen raus, die Leute machen ihr Kreuzchen und fertig.
Erstellt am 09.09.2010 um 11:28 Uhr von Petrus
@sdj: Briefwahl gibt es doch auch beim vereinfachten Verfahren, die heißt nur anders ("nachträgliche schriftliche Stimmabgabe")
FÜr weitere Diskussion solltest Du Deine Frage bearbeiten und das Häkchen bei "auf 7 Antworten begrenzen" rausnehmen
Erstellt am 09.09.2010 um 11:32 Uhr von sdjudge
Alles Klar, man muß also dann aber auch keine weitere "Wahlerveranstaltung" machen, wo die Leute da sein müssen die sich auch aufstellen lassen wollen. war eh schon ein akt bei der wahl des wahlvorstandes, das an dem tag ein paar Leute da waren, kann man bei uns nicht vorplanen, ob alle da sind oder nur ne handvoll leute. Ich diskutiere das mal durch, ob der rest auch damit einverstanden ist
danke
Sven
Erstellt am 09.09.2010 um 13:07 Uhr von Petrus
Doch, die Wahlveranstaltung musst Du immer machen (beim "normalen" Verfahren musst Du ja auch ein Wahllokal mit Öffnungszeiten, etc. pp. haben). Wenn da aber nur eine Handvoll Leute kommen (Wahlvorstand, Sekretärin und wer sonst noch ständig im Haus ist) und der Rest macht Briefwahl, ist das auch recht. (mehr oder weniger - der Wahlvorstand muss natürlich schon prüfen, ob der Briefwähler tatsächlich zur Wahlveranstaltung bzw. zur Öffnungszeit des Wahllokals verhindert ist)